Kyle
Hallo, Ich bin gerade in einer missligen Lage. Meine Freundin hatte sich vor längerem von ihrem Ex-Freund getrennt. Nun sind wir erst seit kurzem offiziell zusammen, haben aber bereits seit längerem etwas am laufen. Wir haben uns dazu entschieden in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, nun kommt das Problem. Ursprünglich kommt sie aus der Nähe von Mainz, und ich wohne in Bayern. Momentan ist sie bei mir zu Besuch und möchte nun Ende diesen Monats bei mir einziehen. Ihr Ex-Freund hat hier aber massiv etwas dagegen und weigert sich vehement gegen ihre Entscheidung. Sie hat aber das alleinige Sorgerecht und somit auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Kind wird in wenigen Tagen ein Jahr alt und hat noch keinerlei soziale Kontakte zu anderen Kindern geschweigedenn einen KiTa-Platz gehabt. Wie ist nun hier die Lage, darf sie jetzt zu mir umziehen ohne seine Zustimmung, oder hätte das schlechte Folgen für meine Freundin? Ich bitte schnellstmöglich um Antwort. Liebe Grüße Kyle
Wenn sie das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, kann sie jederzeit umziehen. Der leibliche Vater muss sich dann selbständig drum kümmern, wie er das mit dem Umgang regelt. Ob das menschlich vertretbar ist, steht auf einem anderen Papier. Kommt halt auch darauf an, wie stark die Bindung zum Papa ist. Un es werden ja auch Großeltern da sein. Davon steht in deinem Beitrag nix. Also scheint das Kind Nebensache zu sein. Schade..
Das entscheidet sie allein. Der nicht sorgeberechtigter Vater darf das doof finden, aber darum muss sie sich nicht kümmern.
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