Antoniaaa27
Hallo Ihr lieben. Ich bin gerade un der 38 ssw... Nächste Woche ghen mein Freund und Ich auf das Standesamt wegen der Sorgerechtsregelung und der Vaterschaftsannerkennung, man mus ja nur den Mutterpass, die Geburtsurkunden und den Personalausweis mitnehmen. Jetzt ist es so das ich eine etwas komplizierte Schwangerschaft hatte, und die Dame auf dem Standesamt ist eine alte Schulkameradin mit der ich nicht klar kam. Meine Frage an euch, zu was brauchst Sie den Mutterpass genau, was schaut sie an und was wird man da gefragt, ich möchte nicht das diese Person meine komplette Schwangerschaft anschaut im Mutterpass. Würde mich freuen wen mir jemand antworten kann der das weis und auch schon gemacht hat. Liebe Grüse
Also meine Bearbeiterin hat da garnicht rein geguckt
Die Frage was sie mit dem Mutterpass will würde sich mir auch stellen...ich könnte mir vorstellen, dass ich in erwähnter Konstellation leider, leider meinen MuPa mit der Winterjacke mitgewaschen hätte und er somit leider nicht mehr existiert?
Ich bin jetzt aber gespannt auf die anderen, vielleicht doch erklärenden Antworten. ;-)
Genau wie beim Arbeitgeber geht es nur darum, dem Amt den voraussichtlichen ET anzuzeigen. Es reicht also, ihr die entsprechende Seite (müsste Terminbestimmung o.ä. draufstehen) zu zeigen. Den Rest kannst du mit 2 Büroklammern verschließen.
Aber man hat doch die Bescheinigung vom Gyn für den AG. Die müsste dann doch auch ausreichen?
Eine Bescheinigung reicht mit Sicherheit auch aus.
Ich persönlich habe nie eine extra Bescheinigung bekommen. (Brauchte ich wohl nicht, nachdem ich meinen AG erst in der 17.SSW informierte
) Für die Lohnbuchhaltung hab ich die Mutterpassseite kopiert.
Dann wollte Dein AG einfach nur Kosten einsparen. Und er hat auch gar kein Anrecht überhaupt IRGENDETWAS aus dem Mutterpass zu sehen. Beim FA bekommt man die Bescheinigung, die Kosten dafür erstattet der AG wieder - muss er. Und nur diese Bescheinigung kann er meines Wissens nach dann auch einreichen bei den entsprechenden Behörden/Ämtern/Kassen. da das aber viele Ag eh nicht soooo genau nehmen, deucht es mir, das Deiner auch dazu gehört.
Ich bezweifle, dass es meinem AG darum ging, 5 € für ein Attest zu sparen. Mir ist in den letzten 12 Jahren nie aufgefallen, dass er knauserig ist oder nicht korrekt abrechnet. Aber nun gut, wenn du meinst...
Mein ET wurde nochmal nachkorrigiert, anschließend bekam ich die Bescheinigung für die GKV, um das Mutterschaftsgeld zu beantragen. Und meinen AG hab ich auch hier wieder mündlich informiert, damit Urlaub. Mutterschutz etc geplant werden kann.
Es geht darum das er der Aufsichtsbehörde melden muss das er aktuell eine schwangere Frau beschäftigt - und diese Meldung machen nach dem was ich die Tage gelesen habe sehr viele der Arbeitgeber nicht. Gerade die kleinen Betriebe nicht. Dient auch der Gefährdungsbegutachtung. Und auch damit die das Mutterschutzgeld usw wiederbekommen. Scheinen aber eben nicht alle zu wissen das sie es von der KK erstattet bekommen - das sind dann oft die welche maulen, Schwangere kosten einen Betrieb soooo viel.
Ich arbeite in einem großen Unternehmen, mit überwiegend jungen und weiblichen Mitarbeitern (irgendeine ist also immer schwanger :) Ich denke, man sollte auch AG nicht alle über einen Kamm scheren.
VA ab der 30.SSW... es interessiert keinen, falls du zu viel zugenommen hast und vielleicht schon mal einen Abbruch hattest.
Hallo, ich war erst am Donnerstag im Standesamt und brauchte den MuPa nicht. Sie wollte beide Ausweise und die Geburtsurkunden, sowie 30€ Bearbeitungsgebühr. Aber hier bei uns aufm Dorf muss man ins Standesamt zur Vaterschaftsanerkennung und Namenswahl(falls du dem Baby den Nachnamen vom Papa geben möchtest) und fürs geteilte Sorgerecht muss man wiederum zum Jugendamt. Ob die dort den MuPa sehen wollen weiß ich nicht, werden dort erst nach der Geburt hin. LG
Soweit ich weiß geht es darum, zu beweisen, dass man schwanger ist... Theoretisch könntest du die Vaterschaftsanerkennung usw ja auch schon erledigen wenn man noch lange nicht sieht dass du ein Baby bekommst. Eventuell geht es auch drum ob es nur eins ist oder ob du mehrlinge bekommst...
Wenn kann es nur um den ET gehen. Wobei auch das wo Blödsinn ist. Ich wüsste wirklich absolut keinen Grund warum und weshalb die SB den Mutterpass sehen muss. Es geht ja nur darum das die entsprechenden Unterlagen "vorbereitet" werden, endgültige Wirksamkeit bekommen die eh erst zur Geburt. Und das Du die Mutter bist werden die wohl im KH irgendwann während der Wehen feststellen .
Muss aber auch sagen, die Anerkennung haben wir nach der Geburt gemacht. Wir mussten nur die Geburtsurkunde des Kindes, unsere und eben die Ausweise haben.
Den Mutterpass brauchten wir damals nicht, als wir noch nicht verheiratet waren. Nur die Geburtsurkunde, Personalausweis.
Die Vaterschftsanerkennung wurde aber beim Jugendamt gemacht.keine Ahnung, ob das heute anders ist und man das ausdrücklich beim Standesamt machen muss. zum Standesamt haben wir die Vaterschaftsanerkennung mitgebracht, um dann den Vater auch auf der Geburtsurkunde einzutragen. Vielleicht kann man beides miteinander verbinden und die VA direkt beim Standesamt machen. Aber wenn dir die Dame dort nicht grün ist, erkundige dich doch mal, ob du das beim Jugendamt machen kannst und dann erst beim Standesamt vorlegen kann
Liebe Grüße
Achso, die Sorgerechtserklärung haben wir auch beim Jugendamt gemacht.
Also in Berlin kann man die Vaterschaftsanerkennung sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt machen. Die Sorgerechtserklärung macht man beim Jugendamt. Wir haben beides in einem Abwasch vor der Geburt erledigt. P.S. Und ich hab grad mal auf der entsprechenden Homepage nachgeschaut, da steht wirklich drauf, das vor der Geburt der Mutterpass vorgelegt werden soll. https://service.berlin.de/dienstleistung/318991/
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