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Zeitpunkt der Scheidung - Versorgungsausgleich

Zeitpunkt der Scheidung - Versorgungsausgleich

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Moin, viel. kann mir jemand von Euch helfen. Lebe zur Zeit von meinem Ehemann getrennt. Im Aug.08 läuft das Trennungsjahr aus und ich könnte die Scheidung einreichen. Er wird es nicht tun. Scheidung ist mit Kosten verbunden, und momentan weiss ich nicht, wie ich das zahlen sollte - trotz Prozesskostenbeihilfe. Wie siehts denn aus, wenn wir noch ein Weilchen getrennt "verheiratet" bleiben, wie wirkt sich das auf den Versorgungsausgleich aus. Ich verdiene weniger als mein Mann. Habt Ihr ne Ahnung, ob die Trennungszeit auf den VErsorgungsausgleich mit angerechnet wird ? Zum Zeitpunkt der möglichen Scheidung würden sich 5 Jahre ergeben, nehmen wir mal an, ich werde mich erst 2011 scheiden lassen, hätte ich dann Anspruch auf 8 Jahre ? Was ich mich noch frage, würden sich irgentwelche Nachteile für mich ergeben ? LG


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Hallo, bei mir war das damals so, daß Versorgungsausgleichsich ebenfalls verlängerte. Wir hatten es aus verschiedenen gründen nicht eilig mit der Scheidung. Zahlt Dein Mann auch unterhalt für Dich? Das verlängert sich dann auch. Nachteile durch die "Verlängerung der Ehe" hatte ich keine. Die Scheidung hab ich dann nur eingereicht, weil ich ein kind von einem anderen Mann bekommen habe und ich nicht wollte, daß mein Ex dafür zahlen müßte. Allerdings war ich aber auch selber irgendwann an einem Punkt, wo ich klare Linien haben wollte. LG mousy


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für mich war es nach dem trennungsjahr einfach wichtig, dass ich mit meinem ex nichts mehr zu tun hatte. die scheidung war ein neuer lebensabschnitt. ich hatte auch damals kein geld. habe jahrelang meine kosten abgestottert...es geht irgendwie....und es war ein tolles gefühl, einen brief in der hand zu halten, die scheidung ist bezahlt.........aus die maus. mir war der versorgungsausgleich eher schnuppe.....


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Wenn Du weniger Geld hast als dein Mann, hast Du derzeit nur Vorteile, wenn Du die Scheidung hinauszögerst. Der Versorgungsausgleich verschiebt sich nach hinten, außerdem ist der Trennungsunterhalt höher als der Nacheheliche Unterhalt. Wobei ich das fies finde, deswegen die Scheidung nicht einzureichen. Allerdings: Zum einen verstehe ich nicht, warum Du Dir die Scheidung nicht leisten kannst, wenn Du PKH bekommst. Die zahlen doch alles, bis auf lächerliche 10,- Euro oder so. Zum anderen könnte ein dezenter Hinweis auf die Nachteile der Situation gegenüber Deinem Mann ihn vielleicht doch veranlassen, die Scheidung einzureichen. Gruß, Elisabeth.


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Ich bekomme keinen Unterhalt von meinem Mann. Er ist nur für die Kinder unterhaltspflichtig. Mir geht es derzeit um die Kosten, die eine Scheidung verursachen würde. Verstehst Du ? Wir müssen so schon schauen, wie wir über die Runden kommen, wenn ich da noch regelmässig mtl. was in Raten abstottern soll, dann Prost Mahlzeit ! Und soviel ich weiss deckt die PKH nur die Anwaltskosten ab, nicht die Gerichtskosten.


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.... als ich geschieden wurde, hat die PKH auch die Gerichtskosten abgedeckt. Meine Anwältin hat uns deswegen sogar dazu geraten, einen zweiten Anwalt zu nehmen, weil mein Ex-Mann PKH-berechtigte war und dann die PKH zumindest die Hälfte der Gerichtskosten übernommen hätte. (Das war zu dem Zeitpunkt, als ich noch alles ganz friedlich machen wollte; daß es dann ganz anders kam, ist eine andere Geschichte.) Gruß, Elisabeth.