Elternforum Alleinerziehend, na und?

Wohnung und Unterhalt

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Hallo, wie ein paar von euch wissen haben mein Mann und ich uns jetzt nach langem hin und her getrennt. Wir haben eine 18 Monate alte Tochter. Haben uns vor einem Jahr eine Wohnung gekauft die auf uns beide läuft. Meine Eltern möchten das ich die Wohnung behalte da von meinen Eltern viel Geld drin steckt sprich Lebensversicherungen. Mein Mann hat bis jetzt die Rückzahlungen übernommen. Meine Mutter hat ihm vorgeschlagen das er mir die Wohnung überschreibt und ich die Schulden übernehme, mein Mann meinte er mache es nur wenn ich auf meinen Unterhalt verzichte, da er eh schon so viel andere Schulden hat und er sich sonst nicht drüber aus sieht. Was kann passieren wenn ich auf sein Angebot nicht eingehe? Kann es sein das ich ihn ausbezahlen muß? Wir wohnen in Österreich da wird es wahrscheinlich anderst sein wie in Deutschland. L.G. Bianca


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In so einer Situation würde ich GAR NIX ohne anwaltliche Beratung machen. Auf den Kindesunterhalt kannst Du übrigens nicht rechtsgülitg verzichten, da er nicht Dir sondern dem Kind zusteht. Gruß, Elisabeth.


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Danke für deine Antwort. Ich würde ja nicht auf den Kinderunterhalt verzichten sondern auf meinen.


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Hol Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein, den bekommst Du wenn Du nachweist, dass Du kein Geld hast. Also Kontoauszüge, Verdienstnachweis mitnehmen. Das dauert nur 10 Minuten. Damit zum Anwalt, dann kostet Dich die Beratung nix. Ansonsten wären das ca. 200,-€ Erstberatungskosten. LG


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In Dweutschland sieht es so aus: Das Vermögen, das in der Ehe erwirtschaftet wurde, muß gegenseitig ausgeglichen werden. Da die Wohnung noch nicht lange gekauft wurde, ist auch der Vermögensausgleich ("auszahlen") nicht soo groß. Das muß aber definitiv ein Anwalt ausrechnen. Damit entledigt er sich aber GARANTIERT NICHT der Unterhaltszahlung, im Gegenteil, da Er dann weniger Schulden abzahlen muß, kan er ja besser Unterhalt zahlen. Wieviel Schulden ihm tatsächlich angerechnet werden, bevor sein Resteinkommen zur Unterhaltsberechnung herangezogen wird, kann ich nicht nach östereichischem Recht sagen... Du wolltest wirklich schnell zu einem Anwalt und alle Unterlagen die Du kriegen kannst (Verdienstnachweise, Kreditverträge etc. mitnehmen) Viele Grüße Désirée