Elternforum Alleinerziehend, na und?

Wohnsitzanmeldung????

Wohnsitzanmeldung????

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, vielleicht kann mir jemand hier helfen. Als ich im Urlaub war, hat mein Nachbar meinen Vater angesprochen. Es wären 3 mal Leute von der Stadt bei mir gewesen und hätten nach meinem Ex gefragt. Herr S. wäre doch hier gemeldet! Hallo??? Wir sind seit über 3 Jahren getrennt und ich hab ihn damals persönlich von amtswegen hier abgemeldet. Kann er sich einfach so wieder hier anmelden? Kriege ich irgendwo eine Auskunft darüber? Das Haus gehört mir, was ich auch belegen kann. Kann doch nicht einfach so möglich sein. Das könnte mir echt probleme machen wegen ae und Hartz4, Steuerklasse 2 usw. LG mousy


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Auskunft bekommst Du, aber nur gegen Gebühr! Eigentlich! Frag doch einfach mal beim EWA Deiner Stadt nach, bzw. frage nach den Herren, die bei Dir waren, sag das Du wieder da bist und gerne wissen möchtest, was los ist. Da es um Dich geht, denk ich, wirst Du diese Auskunft bekommen. Ansonsten eben nur die kostenpflichtige Auskunft aus dem Melderegister! Viel Erfolg und Gruß von Cat


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Für das Elterngeld musste ich eine erweitere Meldebescheinigung von der Stadt besorgen. Dort sind alle Personen aufgelistet die im Haushalt gemeldet sind. Bei mir hat es nix gekostet... Gruß Corinna


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

hallo mousy, als du ihn abgemeldet hast, hattest du doch sicher einen wisch darüber bekommen, nicht wahr? und vermutlich kannst du auch glaubhaft darlegen, dass er eben NICHT bei dir wohnt. oder hat er bei dir seine sämtliche habe eingelagert? (ich dachte, der schnuppert momentan eh mal wieder gesiebte luft??) soweit, wie du hier die geschichte erzählt hast, gäbe es doch auch gar keinen grund, sein zoich bei dir unter zu stellen, gelle? jedenfalls wird nix so heiss gegessen, wie es gekocht wird - und ich kann mir auch vorstellen, dass du beim amt durchaus auskunftsberechtigt bist - als hauseigentümerin dürfest du da ja ein berechtigtes interesse haben (vor allem, wenn man die anderen fakten da auch noch einfliessen lässt).. lg martina


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hi Mousy, "Kann er sich einfach so wieder hier anmelden? " Nein, kann er nicht, solang du ihm keinen Mietvertrag gibst: http://www.vgv-neumagen-dhron.de/rathaus/dienstl.htm greetz amadeus


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Naja, theoretisch hat Amadeus mit der Rechtslage ja recht - faktisch läuft es wohl (meistens?) anders. Ich habe bisher noch nie bei einer An- oder Ummeldung irgendetwas vorlegen müssen. Und ich habe oft genug erlebt, dass Leute sich mit Adressen angemeldet haben, die überhaupt nicht existieren - sehr praktisch bei vielen Schulden oder sonstigem Ungemach. So gesehen denke ich, es KANN durchaus sein, dass sich Dein Ex mit Deiner Adresse angemeldet hat...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

da war doch letzte was im tv als warnung, dass sich einbrecher ganz bequem auf den wohnsitz ummelden können und danns chlüsseldienst holen, die dann aufmachen weil auf perso ja steht dass die da wohnen. also zum ummelden hab ich auch nie etwas gebracuht. nie nen mietvertrag oder ähnliches. würd wirklich mal nachfragen LG MEL


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Bei mir sind die anscheinend pingelig was die Ummeldung betrifft. (Hab ich so ein unehrliches Gesicht??) In BGD musste ich eine Schulbescheinigung vorlegen. (Ummeldung aufs Internat, Zweitwohnsitz) Zurück in der Heimat, eine Bescheinigung meiner Eltern, dass ich dort wieder wohne. In München nix... Stimmt, die haben mir das einfach so geglaubt... Wieder in der Heimat, Mietvertrag, bei der Ummeldung Kaufurkunde der Wohnung (!) und bei der letzten Ummeldung neben der Kaufurkunde auch noch eine Bescheinigung der "Eigentümergemeinschaft" (meine Eltern) das ich dort einziehen darf... Trotzdem, sicher ist sicher, frag mal nach einer erweiterten Meldebescheinigung. Dort müsste alles draufstehen. Nimm am besten gleich die Abmeldebescheinigung mit. Dann kannst Du das gleich rückgängig machen und mal bei der Polizei vorbeischneien. In Deutschland haben wir ein Meldegesetz... Gruß Corinna


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Worauf ich eigentlich hinauswollte ist, daß falls er sich tatsächlich wieder angemeldet hat, dies wiederrechtlich passiert ist und die (zumindest Teil-) Schuld bei der Behörde zu suchen ist, die ihn gelassen hat ohne seine Papiere zu verlangen. Mit dem Hinweis darauf, dürfte Mousy sich die Behörden ganz schnell vom Hals schaffen können. ;-)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Bei uns soll es inzwischen so sein, dass man keinen Mietvertrag mehr vorlegen muss, wenn man sich ummeldet. Vereinfachtes Verfahren, dass dem Missbrauch Tür und Tor öffnet.. LG Berit


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

mein Herr Exgatte hatte seinerzeit meine Adresse als Zweitwohnsitz angegeben (er hat dort nie gewohnt!) und ich hatte laufend den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehn.In seiner gemeldeten Wohnung war er nie anzutreffen (die Wohnung war auch komplett leer, sie wurde nie von ihm bewohnt) und die Adresse, wo er sich 24 Stunden am Tag aufhielt, hielt er geheim,weil seine Holde (mit der er zusammen lebte) Sozialhilfe bekam (ist ein wenig was her) und keiner wissen durfte,daß er dort wohnte. Zwischenzeitlich hatte er dann meine Adresse auch als Erstwohnsitz angegeben, was mir dann den Besuch mehrerer Polizisten bescherrte, die ihn suchten (Haftbefehl).