Elternforum Alleinerziehend, na und?

Wieviel Kindesunterhalt steht einem zu...?

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Hallo, bin alleinerziehend mit meinem 7 j. Kind, kann mir jemand sagen, wieviel Kindesunterhalt mir von meinem ExMann zusteht....? Er hat ein monatlichen Nettolohn von ca. 1008 Euro. Freu mich auf Antworten.....


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Ist es das monatliche Nettogehalt, oder schon mit Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld/ evtl. Steuererstattungen und abzüglich sonstiger Freibeträge, aufs Jahr gerechnet, auf die Monate geteilt...sprich bereinigt? Sonst schau mal in die Düsseldorfer..oder Berliner Tabelle, ob es von Deinem Exmann den Mindestunterhalt gibt. Wieviel einem 7jährigen Kind zusteht (zumindest dann zusätzlich mit UHV ) steht in der Tabelle, ob der Verpflichtete diesen auch leisten kann, ist immer noch eine andere Frage. lg, sandra


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schätze bei dem niedrigen gehalt wird grad der mindestatz rausspringen... ( kann nicht nachschaun, pc stürzt bei fremden links immer ab! )


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hi, *deinem kind* stehen kindesunterhaltsansprüche zu, die von dir wahrgenommen werden. diese betragen bei 1008 eur monatlichem einkommen gem. düsseldorfer tabelle 280 eur, wenn ich davon ausgehe, dass nur 1 uh-berechtigter vorhanden ist. das halbe kindergeld darf er hierauf in anrechnung bringen, soweit 135% des regelbetrages erreicht werden. diese 135% betragen 254 eur in der alterststufe. leistungsfähig ist man beim genannten monatseinkommen nur für 108 eur (1008-900 selbstbehalt für erwerbstätige), was dann dem zahlbetrag entsprechen würde. greetz, nachtigall


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Wie siehts denn aus bei 1870 netto, ein Kind 3 Jahre und Nochfrau? Bis jetzt zahlt Männe ganze 200 Euro fürs Kind, für mich noch nichts. Unterhaltstitel fürs Kind besteht nicht,wir wollten das unter uns machen,auch was Unterhalt für mich betrifft, was käme denn da so raus (ohne daß einer von uns über den Tisch gezogen wird)?


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moin, bei 1870 unterhaltsrelevantem netto (also nach abzugsfähigen aufwendungen) und zwei unterhaltsberechtigten zahlt er bei dem alter fürs kind wohl 4 euro zuviel; unter der prämisse dass du das kindergeld erhältst. 259 anspruch (hochstufung um 1 stufe wg. nur 2 berechtigten) -77 kigeldanteil =182 zahlbetrag nach einkommen gegenrechnung 273 135% regelbetrag -77 kigeldanteil =196 zahlbetrag nach § 1612 5b bgb der anspruch von 259 bleibt, er kann nur 77 -(196-182) also 63 kigeldanteil verrechnen, macht 259-63=196 zahlbetrag. eu ist komplexer und bei den angaben wäre nur spekulation möglich, zumal jener auch von gerichtsort zu gerichtsort eher mal abweicht. btw, die dt steht, inkl. bedienungsanleitung, ca. 72378347235mal im netz;-). greetz, nachtigall