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Wieder wegen meiner Freundin

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Hallo! Hab mal eine Frage:Wie wird der Unterhalt berech net (von was)?Der Ex-Freund von meiner Freundin ist noch in der Ausbildung und bekommt fast nix.Meine Freundin hat dann gesagt,der Staat zahlt Vorschuss und der Erzeuger muss es abbezahlen. Weiss jemand wie viel sie bekommt? Und was ist alles in Kleidergeld? LG


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hi unter gewissen umständen kann man unterhaltsvorschuss beantragen. das macht man beim jugendamt. allerdings höchstens für 7 jahre. und das kind muss unter 12 sein. ich bekomme 125 euro unterhaltsvorschuss. unterhalt müsste er 199 zahlen. das jugendamt rechnet irgendwie die hälfte kindergeld dem vater an. kleidergeld gibts doch seit alg2 nimmer, oder hab ich was verpasst? LG MEL


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Hi! Klar bekommt man noch Kindergeld.Warum auch nicht.Die Tochter von meiner Freundin wir in 2 Monaten erst 2.Mein Freund hat aber auch noch heraus gefunden,dass man von 5-11 Jahren und von 12- 17 Jahren Unterhaltvorschuss bekommt.Ist Kleidergeld nur das zum anziehen gemeint?Umzug und Einrichtung bekäme sie auch bezahlt.


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Kindergeld bekommt jeder. Unterhaltsvorschuss gibt es höchstens bis das Kind 12 is und höchstens 72 Monate, je nach dem was früher ist.


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guten morgen . da hab ich gestern zu schnell gelesen. habe statt kindergeld kleidergeld gelesen. sorry. und das steht ja auch da *nochmalguck* was soll denn in kindergeld enthalten sein??? LG MEL


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Nein,meinte schon KLEIDERGELD. :-) Ist das für Kleider und andere Sachen oder doch nur Kleidung? Ich hab wegen dem Vorschuss gelesen,dass man den für das Kind bis 17 Jahre bekommt.Aber weil das ja ein Vorschuss ist und man das vom Staat bekommt würde mich (natürlich auch meine Freundin) interessieren wie viel das ist.


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ja aber nur länsgstens 7 jahre. also wenn du mit 11 anfängst das zu beantragen, dass haste noch 6 jahre , die der papa vom jugendamt vorgestreckt bekommt. bei mir fing es an , als nils 3 jahre war. ab da zahlte papa nicht mehr ( da angeblich zu geninger verdienst) ich bekomme also höchstens bis zwerg 10 ist unterhaltsvorschuss. und kleidergeld gibt es meines wissens nach gar nimmer, da das in der grundversorgung ( sprich den 311 oder 345 je nach bundesland ) enthalten ist. was ich damals gemacht hatte war ne kühlschrank,w aschmaschine und herd zu beantragen. da gibt es pauschalbeträge. da hab ich nachgefragt ob es neue geräte sein müssen , also ob ich quittungen vorlegen muss, oder ob ich auch aus der zeitung was gebrauchtes nehmen kann. da hiess es ich könne das machen wie ich will. gäbe ja evt noch den kindergeldzuschlag, aber ich hab noch niemanden gesehen der den bekommt, da entweder zuviel verdienst oder zuwenig, so dass alg2 dazu beantragt werden muss LG Mel


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hallo, ihr dürft hier nicht äpfel mit birnen vergleichen! 1. das KINDERGELD i.h.v. 154 euro wird unabhängig davon gezahlt, ob die eltern verheiratet oder nicht, getrennt oder geschieden sind. das kindergeld wird an diejenige person ausgezahlt, die das kind betreut, bzw. bei der das kind seinen lebensmittelpunkt hat. d.h. lebt das kind aus welchen gründen auch immer bei den grosseltern oder in einer pflegefamilie, könnte das kindergeld für die dauer des aufenthaltes auch an diese ausgezahlt bzw. von den betreuenden personen beantragt werden. 2. unterhalt/unterhaltsvorschuss sind die eltern getrennt, erhält das kind vom unterhaltspflichtigen elternteil unterhalt, der ausgezahlt wird an den betreuenden elternteil. kommt der unterhaltspflichtige seiner zahlungsverpflichtung nicht nach (oder kann den unterhalt nicht leisten), kann unterhaltsvorschuss (kurz: uhv) beantragt werden. uhv wird maximal 72 monate lang gezahlt, bis zur vollendung des 12. lebensjahres. anschliessend gibts nix mehr, insofern verstehe ich die bemerkung mit dem 17. lebensjahr nicht. 3. das KLEIDERGELD war eine halbjährliche zusatzleistung zu zeiten der sozialhilfe, die inzwischen in den regelsatz integriert wurde (sprich: der monatliche anspruch wurde erhöht). 4. inwiefern das mit einmaligen leistungen geregelt ist bzgl. umzugsbeihilfe, kautionsübernahme oder wohnungseinrichtung, kann ich nicht sagen. das war zu sozialhilfezeiten auch unterschiedlich geregelt. manche sozialämter verteilten gutscheine, andere hatten verträge mit dem grosshandel und liessen direkt ausliefern, andere ämter wiederum gingen nach bestimmten kostensätzen und überwiesen halt eine bestimmte summe, die der hilfeempfänger dann bedarfsbezogen verwenden und die quittungen zur prüfung vorlegen musste. 5. was ganz sicher zu HartzIV zeiten nicht anders ist als zu sozialhilfezeiten, ist, dass vorrangige leistungen (kindergeld, unterhalt/uhv o.ä.) zuerst beantragt werden müssen. diese vorrangigen gelder werden dann vom HartzIV betrag abgezogen. so, das war jetzt ein erklärungsversuch mit einfachen worten. mit zahlen (regelsätze oder uhv) kenne ich mich nicht aus, also hab ich die jetzt mal schön brav unterschlagen. wenn es um die gesetzestexte geht, empfehle ich immer gern die wikipedia (de.wikipedia.org), meistens verweisen die artikel in ihren links auf die gesetzestexte. was ich mir gut vorstellen könnte, ist dass die arge deiner freundin nahelegen wird, sich spätestens mit dem 3. geburtstag ihrer tochter doch wieder um arbeit zu bemühen - egal, ob sie (die mutter) schon bereit ist, das kind fremdbetreuen zu lassen oder nicht... lg martina