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Wie, wann und wo muß man Unterhalt beantragen ?

Wie, wann und wo muß man Unterhalt beantragen ?

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Der Vater meiner beiden Kinder wird am Montag ausziehen. Unterhalt wird er, nach eigener Angabe , bezahlen. Woher erfahre ich die genaue Höhe die er zahlen muß für die beiden und muß ich das trotzdem irgendwo beantragen um das schriftlich zu haben ? Oder beantragt man es erst wenn der Vater nicht bezahlt ?


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hallo geh zum anwalt und laß dir den unterhalt für dich und deine kinder ausrechnen. du kannst einen beratungsschein beantragen,dann mußt du dafür nichts bezahlen. diese scheine haben anwälte auch oft selber in ihrem büro,frag einfach nach. genau so habe ich das auch gemacht. gruß carina


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Guten morgen.....wende Dich ans Jugendamt da wird Dir dann Unterhaltsvorschuß monatlich gewährt für die Kinder wenn der Vater nicht bezahlt. Dort kannst Du auch eine Beistandschaft einrichten die dann im Auftrage des Kindes sich das Geld beim Vater wiederholen usw. er Unterhaltsvorschuss beträgt zwar nicht den Betrag den ein Vater zahlen muss den das hälftige Kindergeld wird mit angerechnet aber es ist immerhin schon mal etwas. LG


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Sorry habe ich falsche verstanden....Der Vater Deiner Kinder möchte Dir monatlichen Unterhalt bezahlen. Ich würde mich aber trotzdem an Deiner Stelle ans Jugendamt wenden für diese Beistandschaft. Somit bist Du auf der sicheren Seite. Die Beistandschaft kümmert sich auch darum das die mtl. Zahlungen an Euch überwacht sind. d.h. er zahlt denn Unterhalt ans JA jeden Monat zur festen Zeit und die leiten es dann an Dich weiter. Erkundige Dich aber nochmal. LG


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Also ich würde das JA nicht einschalten, wenn der Mann "zahlwillig" ist. Was soll das bringen ausser einer Verhärtung der Seiten? Wenn es nur um Kindesunterhalt geht, würde ich selbst in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen (googel mal). Geht es auch um Unterhalt für dich (verheiratet oder Kind < 3 Jahre), ist es aber wohl besser, sich bei einem Anwalt beraten zu lassen. LG Berit


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hallo ich würd es über den anwalt machen lassen beim ja wird ja nur der kindesunterhalt berechnet. mein nochmann und ich haben uns auch im guten getrennt und der anwalt hat uns das genau berechnet. falls dein mann dann doch mal auf die idee kommen sollte nicht zu zahlen wird der anwalt sich mit ihm in verbindung setzen. gruß carina


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Geht doch mal beide gemeinsam zu ProFamilia.


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hallo! ich bin in derselben situation gewesen, nur das wir uns nicht wirklich gütlich getrennt haben. erst war er zahlungswillig. dann ist er zum anwalt gelaufen, weil er plötzlich garnicht mehr so zahlungswillig war. daraufhin bin ich zum jugendamt gegangen, habe eine beistandschaft beantragt und die haben alles für mich geprüft. sein anwalt hatte nämlich viel weniger unterhalt ausgerechnet- so nach dem motto: man kann´s ja mal probieren... also ich würde dir den weg über´s jugendamt empfehlen. wenn ihr euch im guten gtrennt habt, wird dein mann nichts dagegen haben. habt ihr euch im schlechten getrennt, kann´s ja sowieso nicht schaden, gleich den richtigen ansprechpartner in sachen rechte, pflichten und hilfen zur hand zur haben. die beim jugendamt sind gesetzestechnisch (in meinem fall) auf dem aktuellstem stand- im gegensatz zum anwalt. liebe grüße kirsten