Mitglied inaktiv
also eine bekannte hat mir erzählt, dass man das kind komplett auf die lohnsteuerkarte haben kann, wenn der papa ein jahr nicht gezahlt hat. wäre bei mir ja so. jetzt hatte ich beim finazamt angerufen um nachzufragen, welche unterlagen die dau bräucten. meint die dame am telefon, dass das bei uvg nicht geht. meine bekannte bekam den vorschuss aber auch und es war kein problem. wo bekomm ich denn ne richtige antwort her? und kann man nen anderen beistand bekommen? wenn ich so höre, was bei anderen alles bewegt wird bin cih schon enttäuscht, weil meinen hinweisen gar nicht nachgegangen wird. also komunikation des beistands mit mir gleich null. LG Mel
Moin Mel,
anderen Beistand bekommt man, wenn man in einen anderen Zuständigkeitsbereich umzieht!
Ich hatte mit meinem auch nur Ärger, richtig Ärger und mir blieb nur die Beistandschaft zu kündigen und auf einen Anwalt zurückzugreifen, traurig, aber wahr!
Zum Freibetrag: Du kannst jederzeit das ganze Kind auf die Karte bekommen, geh einfach mit Deiner Karte zum Finanzamt, füll dort den Vordruck 'Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung' aus und Dir wird sofort das ganze Kind auf der Karte eingetragen. Bringen tut es nicht wirklich was, minimale Beträge Soz.St und Ki.St und den ganzen Freibetrag bekommst Du sowiese wenn der Unterhaltspflichtige nicht mindestens 75 % seiner Unterhaltspflicht erfüllt.
Gruß von Cat
Ich hatte auch immer den vollen Freibetrag drauf ,musste es aber immer erst bei uns auf die Gemeinde umtragen lassen. Dieses Jahr wollte ich es wieder ändern lassen und da sagte die gute Frau,das es das nicht mehr gibt,aber bei der Steuererklärung würde das eh berücksichtigt werden.Hmm-dann warte ich mal. Bei uns ist es so,das man die Beistandschaft ändern kann,einfach mal den Chef dort anrufen und Fall erklären und mit viel Glück bekommste einen neuen. Viel Glück
Also ich weiß das die Ex von meinem Mann auch UVG am anfang erhalten hat und auch dafür den vollen Kindersatz. Von daher drauf bestehen. Lg Mareike
hallo mel,
bei mir war es mal so, dass ich für anna den vollen kinderfreibetrag auf der steuerkarte hatte. bei uns hatte bereits die tatsache genügt, dass der vater ausländer ist, im ausland lebt und keine steuern in D abführt. unabhängig davon, ob er das kind in amiland bei seiner steuererklärung ebenfalls angibt oder nicht.
allerdings habe ich in den folgejahren die steuerkarte auch nicht mehr ändern lassen, sondern gebe alles über die steuererklärung an. beim finanzamt hat man mir gesagt, dass das pro monat eh nicht soooooo wahnsinnig viel ausmacht.
und was den beistand anbelangt - meinen fand ich anfangs auch zum
. aber inzwischen bin ich ganz zufrieden mit ihm. er ist auch noch ganz, ganz jung (und knackig)...
lg
martina
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