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Wer verwaltet das Vermögen minderjähriger Kinder?

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Hallo, ich habe eine rechtliche Frage, die ich bereits bei Frau Bader auch gepostet habe, aber es könnte ja sein, dass sich hier jemand schon diesbezüglich erkundigt hat, sich auskennt und mir auch antworten könnte. Wir haben folgende Situation: ich, alleinerziehend, ein Kind, alleiniges Sorgerecht der Kindesvater, ich und unser Kind leben alle in der selben Stadt in Deutschland Meine Eltern leben in Bulgarien und haben genauso wie ich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit Was passiert nun, wenn ich sterben würde, bevor mein Kind volljährig wird? Ich nehme an, der Kindesvater wird dann das Sorgerecht bekommen und sein Kind grossziehen müssen, stimmt das? Soweit, so gut. Was passiert dann aber mit meinem Vermögen/Guthaben in der Bank? Mein Kind wird es erben, aber wer verwaltet es, solange es minderjährig ist? Der Kindesvater oder meine Eltern? Falls die richtige Antwort der Kindesvater lautet, kann ich dies durch Testament verhindern und dieses Recht nur meinen Eltern einräumen? LG Teri


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hallo ich glaub du kannst beim notar festlegen das deine eltern darüber verwalten können. und da du das alleinige sorgerecht hast,wird wohl nicht unbedingt der kindvater nach deinem tode die kinder bekommen. aber wie das da genau läuft weiß ich nicht frag doch einfach mal bei einem anwalt nach. gruß carina


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also ich habe mich mal in meinem fall erkundigt. Ich möchte nämlich nicht, dass wenn mir was passiert, dass Miriams Vater dann für alles zuständig ist.... Ich habe zwar das Problem mit dem Sorgerechtn icht, aber ich hoffe das da nichts groß anders ist... Ich habe jetzt ein formloses schreiben mit Namen geb. daten und ort aufgesetzt in dem ich das alleinige Sorgerecht und auch sämtliche Vermögensverwahrungen an meine Mutter weitergebe. Das JA hat dieses Schreiben auch vorliegen. Falls mir etwas zustößt wird das zuständige Jugendamt zwar trotzdem prüfen wie es wieter geht, jedoch werden die meinen Wunsch auch prüfen und der hat Vorrang


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nur die handschriftliche Form Gültigkeit hat oder gilt dann hier auch ein Briefchen per Word???


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handschriftlich ist besser, kann aber auch per Word sein, dann aber Unterschrift, Ort und Datum per Hand


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das gleich problem habe ich auch, wobei ich hoffe das das sorgerecht an meine schwester geht ud ihr vertraue ich was geld angeht voll und ganz. also wenn du selbst geld zum vererben hast, setze als erbe nicht dein kind ein, sondern eine vertrauensperson, wie die eltern, die es deinem kind dann später zukommen lassen, es also verwalten. schreibst du es als erbe auf, dann bitte handschriftlich, weil hab letztens grade nen bericht im TV gesehen, das handschriftlich besser annerkannt wird. hat dein kind ein sparbuch was nicht auf deinen, sondern auf den kindes namen läuft, so ist es bei uns, geht es automatisch erstmal an den sorgeberechtigten, was ja der vater sein könnte. er darf das geld verwalten, heisst prasst er es raus, hat da keienr ein auge drauf.... aber es gibt auch geldanlagen, da liegt das geld allerdings fest und man könnte das auch an die eltern oder so überschreiben, da würde ich mich einfach mal bei verschiedenen banken erkundigen!


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wenn das nicht geregelt ist. mit dem sorgerecht, dann kann es passieren, dass dein kind erstmal ins heim darf. bis eine klärung erwirkt ist. ich würde ml einen anwalt zu rate ziehen! bei vermögen i.d.r. das vormundschaftsgericht.