Mitglied inaktiv
Meine Ex Schwiegermutter will im Januar zum Anwalt gehen und sich Besuchsrecht einklagen. Da mein sie aber 5 Jahre keinen Kontakt zu uns hatte auf eigenen Wunsch.Dann hatten wir ca 7 monate Kontakt,bis sie sich jetzt alles wieder kaputt gemacht hat indem sie mich vor den Kindern beschimpft hat. Hat sie überhaupt Chancen?? Lg Steffi
Hallo, meines Wissens haben die Grosseltern nur dann ein Besuchsrecht, wenn das eine positive Wirkung auf das Kindswohl hat. Also zum Beispiel, wenn das Kind vorher sehr regelmässigen Kontakt hatte und an ihnen hängt. Nur weil sie genetisch gesehen und entsprechend Geburtsurkunde die Grosseltern sind, haben sie dieses Recht jedenfalls nicht Iim Gegensatz zum Vater). Soweit mein laienhaftes Wissen, ich bin kein Anwalt. LG Berit
sie fragen aber nicht einmal nach ihr,..haben zu meiner Mama einen sehr engen Bezug da sind sie auch schon immer fast jeden Tag ,..aber zu ihr garnicht
Ich kenne es auch nur so, dass Großeltern sich dann ein Besuchsrecht erklagen können, wenn sie regelmäßigen Kontakt mit den Kindern/ dem Kind hatten. War das nicht der Fall, dann haben sie eigentlich so gut wie keine Chancen. Aber 100% sicher bin ich mir da nicht, musst sonst einfach mal einen Anwalt fragen:-) LG Tanja
Hallo, das kannst Du gelassen auf Dich zukommen lassen. Dazu müssten sie nachweisen, dass es für das Kindswohl förderlich und notwenig wäre. Und das kann nicht mal jemand, der regelmäßig Kontakt hatte. :-)
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