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Vollzeit arbeiten?

Vollzeit arbeiten?

Mausi2504

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Hallo, ich bin seit einigen Monaten nun alleinerziiehend und gehe seit meine Tochter 1 Jahr alt ist einer 150 Euro Beschäftigunh nach. Nun wird sie am 19.9 3Jahre alt und wird in die Kita gehen. Eigentlich wolllte ich dann wieder Teilzeit in eine Praxis zum Arbeiten, doch mein Ex Mann sagte mir jetzt ich müsse aauf meine alte Vollzeit stelle zurück. Was aber absolut nicht machbar wäre. Ich habe weder Auto noch einen ganzen Kiga Platz, und mein Ex Mann abeite imm


Mausi2504

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Antwort auf Beitrag von Mausi2504

Schichtdienst und somit ist er auch keine Hilfe bei der Betreuung unserer Tochter. Ich hätte täglich arbeitszeiten von 07.30 bis 18.30. Ist das den so?


bleibcoolMama

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Antwort auf Beitrag von Mausi2504

Hallo Mausi, du musst nicht zwingend Vollzeit arbeiten, wenn du dich mit einer Teilzeitstelle unabhängig von ALGII oder seinem Unterhalt ernähren kannst. Wenn das nicht der Fall ist, kann es auch dazu führen, dass du Vollzeit arbeiten musst. Die notwendigen Betreuungskosten (auch den Kiga, wenn er etwas kostet) muss er allerdings anteilig nach euren Einkommensverhältnissen bezahlen. Liebe Grüße, bcMama


shinead

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Antwort auf Beitrag von Mausi2504

Wenn Dein Arbeitgeber Dir einen Teilzeitjob anbieten kann ist alles im Lot. Der muss Dich aber nur zu den vor der Schwangerschaft gültigen Konditionen einstellen. Das muss also geklärt werden, sonst wird das nichts mit der Teilzeit stelle. Du musst nicht Vollzeit arbeiten, wenn Du keine Betreuung für Dein Kind hast. In den ersten Jahren wird das kein Richter bezüglich des Betreuungsunterhaltes von Dir verlangen. Keine Panik.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mausi2504

es ist so, daß wenn dein Kind groß genug ist wird von Dir erwartet, daß Du so viel wie nötig arbeitest. Denn dein Ex ist Dir dann keinen Unterhalt mehr schuldig (Ausnahmen bestätigen die regel), dh für Dich muss er dann nichts mehr zahlen. Das mit ist die Geschichte mit dem Ehegattenunterhalt, daß es so ja kaum noch gibt. Bei der Berechnung des Unterhalts für Deine Tochter spielt Dein Einkommen überhaupt keine Rolle, der richtet sich einzig nach dem Verdienst des Vaters. Wenn Du also mit deinem Teilzeitjob, dem Unterhalt für das Kind und dem Kindergeld (was Dir aber nur hälftig zusteht wenn der Vater UH bezahlt) genug Geld für euch beide habt kann dich keiner zwingen mehr zu arbeiten. Wenn Du allerdings weitere Hilfe vom Staat bekommst (zB ALG2 Zuschlag) dann wird natürlich von Dir verlangt mehr zu arbeiten, um aus dieser Bedürftigkeit raus zu kommen. Das ist wahrscheinlich das was Dein Ex meinte. Er ist dafür aber nichts mehr zuständig, wenn der den Unterhalt für seine Tochter bezahlt geht ihn alles weitere finanzielle nichts mehr an. Jeckyll, die als Laie und nicht als Fachfrau spricht


nociolla

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Ich bekomme zwar kein Geld vom Amt und auch keines für mich von meinen Ex , aber mein Rechtsanwalt hat gesagt man muss versuchen sich selber zu Finanzieren ohne Amt und ohne Ex und dazu muss Frau auch Vollzeitarbeiten gehen wenn es nötig und möglich ist . Und das ist der Punkt wenn es geht . Das setzt voraus das du einen Job bekommst und das die Kinderbetreuung es möglich macht . Bei mir würde es nicht gehen da die meisten Apotheken bis 18.30 aufhaben und viele sogar 6 Tage die Woche bis 20 Uhr und ich das 4-5x die Woche machen müsste . Der Hort schließt aber um 17 Uhr . Also keine Kinderbetreuung also auch nicht Vollarbeiten .


berita

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Antwort auf Beitrag von Mausi2504

Naja, die Frage ist, wie du dich und dein Leben finanzieren zukünftig willst. Unterhalt läuft eben heutzutage in den meisten Fällen nach drei Jahren aus. Und mit 150 Euro kommst du nicht weit. Wieviel Stunden du letztlich arbeiten "musst", hängt von deinen Ansprüchen und deinem Stundenlohn ab. Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall versuchen, die Stunden zumindest aufzustocken, so dass du die Kitabetreuungszeit ausnutzt. Darüber hinaus dann vielleicht ergänzendes ALGII bzw Wohngeld?


Joni76

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Antwort auf Beitrag von Mausi2504

Puh also mit einem 3jährigen Kind stell ich mir das sehr schwer vor. Wenn es mit den AZ und den KITA-Zeiten nicht passt, dann wird das keiner von Dir verlangen. Aber wenn Du zusätzlich noch ALGII beziehst, dann wird die ARGE Dir natürlich schon nahelegen die Stunden aufzustocken.


Dreierbande

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Antwort auf Beitrag von Mausi2504

Wenn das absolut nicht machbar ist mangels Betreuung, dann geht das eben nicht. Eine Vollzeitstelle setzt voraus, daß die Kinderbetreuung gewährleistet ist, ist sie das nicht, kann dich weder die Arge (falls du Alg2 bekommst) noch dein Exmann oder Gericht (wegs Betreuungsunterhalt) dazu zwingen, dein Kind sozusagen solange an die Garderobe zu hängen, damit du das Geld ranschaffst um niemanden auf der Tasche zu liegen. Es gibt zwar ein Urteil wegs Betreuungsunterhalt, daß das ab dem 3.Geburtstag wegfällt, weil man ab dann Vollzeit arbeiten könne, aber dann gibts eben noch die Ausnahmefälle aufgrund besonderer Situationen und da besteht sehr wohl die Möglichkeit, daß ein Gericht entscheidet auch über den 3. Geburtstag des Kindes der Mutter weiterhin Betreuungsunterhalt zuzusprechen.


Savanna2

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Antwort auf Beitrag von Dreierbande

Wer kann den schon VZ arbeiten?? ich habe das Glück Verwandte hier zu haben, hätte ich diese nicht dann wäre bei mir VZ undenkbar. Hier schliessen die Kitas um 16/17Uhr, machen erst um 7 auf. Ist man frühestens halb 8 auf arbeit und muss spätestens 15.30 wieder weg. Da muss man eine wirklcih gute Stelle haben die genau diese Stunden nutzt und wg. fahrzeit nicht weit weg sein darf. Denn wenn man sich dann noch ne Tamu nimmt o.ä. ist das mehrverdiente Geld gleich wieder weg.