Mitglied inaktiv
hi kurz mal zu meiner geschichte, ich habe mit meinem ex einen 5 jährigen sohn im den er sich seit 3 jahren nicht kümmert da er im ausland lebt. es gab ein verfahren weil ich das alleinige sorgerecht haben wollte,weil er nie da ist,weder den umgang sucht noch irgendwelche unterschriften leisten kann. beschlossen wurde natürlich das er das sorgerecht behalten kann,weil ich ja ne adresse von ihm habe,die ich selber per intensiver internetrecherche herausgefunden hab. nun schickt mir der werte herr vater eine vollmacht inder er schreibt das ich alle unterschriften alleine ausführen darf. muss ich mir das gefallen lassen? soll ich jetzt ein leben lang mit einem zettel in der geldbörse rumlaufen wie ein schulkind mit ner badeerlaubnis? ich komm mir bissl verarscht vor. is so eine vollmacht rechtens? lg nicole
ich wär FROH darüber und würd damit zum JA gehen und fragen ob man damit nicht was machen kann
moin, abgesehen davon, dass ich sein nichtkümmern unter aller kanone finde: warum würdest du dich mit einer gerichtlich erteilten badeerlaubnis besser fühlen? baden darfst du ja jetzt so oder so. greetz, nachtigall
hi nightingale, ich möchte das alleinige sorgerecht. aber das zu bekommen is ja wahrscheinlich sauschwer. der kv wird sich nie drum kümmern, darum versteh ich net das er mir net einfach seinen teil abtritt,was ich auch schonmal von ihm schriftlich hatte,er es aber bei der anhörung in norwegen widerrufen hat,weil er angst hat das ich ihm sein kind net sehen lassen HALLO? ach manno trotzdem danke
Hallo, die Bescheinigung kannst Du Dir hinter den Spiegel stecken. Sie ist, solange sie nicht vom Notar beglaubigt wurde völlig wertlos. Selbst dann ist sie nicht unbegrenzt gültig, da der Vater sie auch jederzeit widerrufen kann. Sie kann Dir nur evtl. bei einer erneuten Klage ums das alleinige Sorgerecht hilfreich sein, da er damit sein Desinteresse bekundet. Ich spreche da aus Erfahrung. Wenn irgendwas zu entscheiden ist, Du ihn aber nicht erreichen kannst, bzw. er nicht reagiert, beantrage die Erlaubnis beim Gericht. Nach mehreren Fällen dieser Art hast Du Chancen auf das ASR. LG mousy
Das sagte mein Anwalt auch. Ich möchte auch das ASR, weil ich keine gültige Adresse des Ex habe bzw. er an der Adresse, die ich habe, nur gemeldet ist, dort aber nicht wohnt. Und natürlich weil er sich nicht kümmert und ich schon mehrmals wegen Blodsinn hinter ihm herrennen mußte. Mein Anwalt hat mir davon abgeraten, das jetzt zu tun. Zum einen ist nahc dem KKH-Aufenthalt meine persönliche Situation angreifbar, zum anderen meinte er, ich hätte einen besseren Stand, wenn ich ein paar Mal seine Unterschrift durch eine gerichtliche Anordnung ersetzen mußte. Mit den nächsten zwei, drei Unterschriftenwünschen wende ich mich also direkt über den Anwalt an meinen Ex, der schaltet dann gegebenfalls das Gericht ein, und in ein oder zwei Jahren beantragen wir dann das ASR. Mein Anwalt sagte auch, daß so ein Schrieb das Papier nicht wert ist, auf dem er geschrieben ist. Es gibt die Möglichkeit, daß er einen Teilbereich wirksam notariell komplett auf mich überträgt, aber im Grunde sind das die Bereiche, wo ich bisher knapp an der Legalität vorbei auch ohne ASR durchgekommen bin. Bei einer un-akuten OP würde so ein Schrieb z.B. nicht helfen. Gruß, Elisabeth. P.S.: Warum hat Dir Dein Anwalt das nicht so gesagt sondern ist gleich vor's Gericht gegangen wegen dem ASR? Oder habe ich das falsch verstanden? Such Dir 'nen anderen Anwalt, ich kann diese "Ab-vors-Gericht-Typen" nicht ab.
hi emfut, ich hatte gar keinen anwalt als ich das asr bei gericht einforderte. hmmm,vielleicht hat der richter es mir auch deshalb nicht zugesprochen weil der sich gedacht hat,die macht dann eh nichts weiter. leider kenne ich mich in solechen juristichen sachen nicht aus. ich werde mir heute mal einen anwalt suche gehen. ich werde ihn bals wegen 2 unterschriften anschreiben müssen,einmal augenoperation und mutter kind kur. sollte ich ihm da vordrucke schreiben und zuschicken oder selber schreiben lassen? nicole
Wenn Du sowieso zum Anwalt gehst, würde ich das vom Anwalt schreiben lassen, damit es auch rechtssicher ist. Oder mir zumindest Tipps holen dort. Gruß, Elisabeth.
moin, wie begründen eure anwälte denn die grundsätzliche nutzlosigkeit einer sorgerechtsvollmacht? aus praktischen oder rechtlichen erwägungen? letztere kann ich mir so gar nicht vorstellen, liegt es doch grundsätzlich im belieben der gemeinsam sorgeberechtigten, wie sie *untereinander* die handhabung derselben gestalten. für den praktischen nachweis kann ich mir vorstellen, dass eine genaue formulierung und ein möglichst sicherer nachweis der echtheit erforderlich ist, der u. u. etwas überlegung erfordert, was aber zu überwinden ist. greetz, nachtigall
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