Mitglied inaktiv
Hallo zusammen! Ich bräuchte dringend einen Rat von jemanden, der sich etwas auskennt. Also ich fange bald in einem KiGa als Ersatzkraft an, sprich, wenn jemand krank wird, Urlaubsvertretung, zum Abbau von Überstunden der Festangestellten. Das heißt, ich weiß gar nicht, wie viel ich monatlich arbeiten werde. Ich beziehe keine Sozialhilfe, lebe zur Zeit vom Trennungsunterhalt und bin bei meinem zukünftigen Ex-Ehemann familienversichert. Nun habe ich mir den Vertrag durchgelesen: ich kann mich für eine Versicherungsfreiheit entscheiden, sprich, es kommt keine eigene Krankenversicherung zustande, ich bleibe weiter bei meinem Ex mitversichert, und es werden wohl auch keine Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Nun habe ich eine Sorge, da ich auch nicht genau weiß, wie lange meine Arbeitsverhältnis andauern wird, dass ich später nicht mehr zurück in die Familienversicherung kann. Wenn ich mich dann aber selbst versichern muss, könnte es finanziell knapp werden. Kann mir jemand etwas raten? Bin sehr dankbar. Dieser kurzer Job wäre vielleicht eine Chance für mich, nach einer langen Kinderzeit wieder in den Beruf einzusteigen. LG Viktoria
o.T
...also ich gehe davon aus, dass es sich bei der "Versicherungsfreiheit" nur um eine sog. "Geringfügige Beschäftigung" handeln kann, den "400-Euro-Job". Wie der Name sagt, darfst Du da eben nur bis zur Einkommensgrenze verdienen. Du musst grds. keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, aber Dein Arbeitgeber, ich glaube, es sind 12,5 Prozent. Wie es im Speziellen mit der Krankenkasse ist, würde ich sicherheitshalber noch mal mit meinem Sachbearbeiter der Krankenkasse vor Ort klären (Namen und Datum des Gesprächs protokollieren oder schriftlich) - grundsätzlich läuft aber bei der geringfügigien Beschäftigung die Familienversicherung durch und besteht nach evtl. Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses weiter. Anders ist es natürlich, wenn Du eines Tages z. B. nicht mehr geringfügig arbeitest, weil Dein Arbeitsvertrag aufgestockt wird, was ja möglich und schön wäre. Dann bist Du eben wieder in der gesetzlichen KV bzw. wenn Du das willst privat versichert. Wenn es eine Beschäftigung ist, die von vorne herein auf kurzfristige Zeit begrenzt läuft, kann auch eine Versicherungsfreiheit vorliegen, aber ich denk, das ist bei dir nicht so, Du hast ja nix von Befristung geschrieben. LG WM
...bei der Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit kannst Du auch freiwillig Versicherungspflicht bei der Rentenversicherung beantragen, dann zahlst Du Deinen Arbeitnehmeranteil dazu und dann zählen die Beiträge als reguläre Pflichtversicherungsbeiträge, die auch für die ERmittlung späterer Rentenansprüche eine wichtige Rolle spielen. Darüber kann Dich die Auskunfs- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers (kommt drauf an, wo Du wohnst) beraten und Dir die Antragsformulare dafür ggf. aushändigen. Bei den STädten und Gemeinden gibts auch immer ein Versicherungsamt, die sowas auch (mehr oder weinger kompetent) machen.
Vielen Dank, das hilft mir schon sehr gut weiter. Die Tätigkeit wird voraussichtlich auf 1 Jahr befristet, da der Kindergarten selbst womöglich geschlossen wird wegen Kindermangel. LG Viktoria
das ist aber zu lang um wegen Kurzfristigkeit bzw. Befristung versicherungsfrei zu sein, also ist es die Entgeltgrenze
Aber wann wirst du den Geschieden ? Nach der Scheidung bis du dann ja auch nicht mehr Familien Versichert. Anja
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