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Vaterschaft- Auslandsabteilung?

Vaterschaft- Auslandsabteilung?

Mitglied inaktiv

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Kennt sich z u f ä l l i g Jemand mit Vaterschaftsanerkennungen aus? Mein Exfreund ist Japaner, lebt auch in Japan, meldet sich aber seit einiger Zeit nicht mehr. Natürlich ist ihm bewusst dass er (ET ist eigentlich heute...) demnächst Vater wird. Die Profamilia sagte mir, "Deutschland hätte eine sehr gute Auslandsabteilung, die machen das schon". Den gleichen Spruch bekam ich bei der ARGE und beim Jugendamt selbst zu hören. Keine Erklärungen, keine Erläuterungen, nichts. Nur, dass diese Auslandsabteilung so gut sein soll. Ich möchte unter allen Umständen dass mein Exfreund die Vaterschaft anerkennt, was mehrere Gründe hat. Dass er zahlt interessiert mich daran nicht einmal, ich glaube auch nicht daran, dass das passiert, egal wie oft man mir versichert, "dass die tolle Auslandsabteilung das schon regelt". (Vor allem, wenn man bedenkt wie viele Deutsche in ihrem eigenen Land den Unterhalt nicht zahlen, finde ich solche Aussagen sowieso merkwürdig) Aber ich finde, dass mein Kleiner es verdient hat in seiner Geburtsurkunde nicht 'Unbekannt' stehen zu haben. Also, meine eigentlich Frage...hat Jemand so etwas schon mal beantragen müssen? Dass der Vater im Ausland gesucht wird?


spiky73

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Antwort auf diesen Beitrag

ja, hier ganz aktuell der fall. das ganze laeuft ueber eine beistandschaft beim jugendamt - die hatte ich bereits vorgeburtlich eingerichtet... und je nachdem, wie die rechtsabkommen zwischen deutschland und dem herkunftsland (und aufenthaltsland) des vaters sind, sind die erfolgschancen eben kleiner oder groesser - und es kann sich hinziehen. hier war es so, dass der vater sich bereits vor der geburt wieder in die USA verkruemelt hat - und dort auch von einem in einen anderen bundestaat gezogen ist. er hat natuerlich die vaterschaft nicht freiwillig anerkannt - also wurde ein gerichtstermin anberaumt, den ich uebrigens auch versemmelt hatte, weil ich zu diesem zeitpunkt gerade am umziehen war. die ladung war bereits 9 (!) monate vorher erfolgt, so dass die ganze angelegenheit bei mir natuerlich voellig unterging. zum glueck hat MIR da niemand einen strick draus gedreht (da eigentlich anwesenheitspflicht). aber der richter haette den widerspenstigen vater gleich per beschluss zum vater erklaeren koennen (dann waere das verfahren vor 2 jahren zu ende gewesen), so aber hat das gericht einen vaterschaftstest angeordnet, der jetzt erst gemacht wurde. im august ging die blutprobe bei dem beauftragten rechtsmedizinischen institut ein, ich sollte einen (kinder)arzt meines vertrauens benennen, dort haetten sie zu einem bestimmten termin das untersuchungskit hingeschickt - aber ich habe lieber gleich einen termin in dem institut vereinbart. da konnten wir sogar einen frueheren termin ausmachen und ich konnte den vater noch anhand eines mitgeschickten fotos identifizieren. bis mir etwas schriftlich vorliegt, wird es noch dauern. das testergebnis geht von dem rechtsmedizinischen institut an den auftraggeber des tests (also das amtsgericht), dann wird nochmals eine sitzung anberaumt, der dann mit dem richterlichen beschluss endet. sprich, feststellung der vaterschaft... (uebrigens liegt das testergebnis dem gericht vor. ich habe beim amtsgericht angerufen und nachgefragt, und mir wurde auch telefonisch bestaetigt, dass er der vater ist.) anschliessend kannst du ihn auf der geburtsurkunde eintragen lassen und auch die eintreibung des unterhalts in die wege leiten (sofern denn etwas zu holen ist bei ihm...). bei uns war es halt so, dass vor zwei jahren mit dem umzug sich eigentlich die zustaendigkeit des jugendamtes und des amtsgerichts geaendert haette, weil ich sogar in ein anderes bundesland umgezogen bin. aber man hat entschieden, zumindest bis zum abschluss der vaterschaftsklage den fall beim bisher zustaendigen jugendamt zu belassen, weil sonst nochmals ein voellig neues verfahren haette beginnen muessen - und dies das ganze verfahren unnoetig in die laenge gezogen haette. also wird demnaechst die akte an das jetzt zustaendige jugendamt abgegeben. uebrigens hat das ganze verfahren bei uns fast vier jahre gedauert, damit du mal eine vorstellung davon hast. ich kenne noch einen fall (der vater war auch u.s. amerikaner), da ging es etwas "schneller" - da war das kind 2 1/2 bis 3 jahre alt. und habe auch schon oefters gehoert, dass ich mir keine grossen hoffnungen zu machen brauche, weil die erfolgsaussichten so gering seien... im uebrigen kann ich deine motivation voellig nachvollziehen: auch mir war es in erster linie wichtig, meine behauptung bestaetigt zu bekommen. weil sonst doch immer so ein hauch von "luege" oder "unehrlichkeit" mitschwingt, wenn der vater wider willen steif und fest behauptet, nicht der vater zu sein. und, bei mir ist es auch eine gewisse schadenfreude. ich waere so gern dabei, wenn er den brief vom gericht erhaelt. ^^ liebe gruesse, martina.