Elternforum Alleinerziehend, na und?

@vallie

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Hallo vallie! Dein Anwalt soll DEINE und die Interessen Deiner Tochter vertreten. Wenn sie jetzt eine Nacht darüber geschlafen hat und ihre Meinung geändert hat, dann muss sie das so vor Gericht sagen. Sie ist 12, wenn Sie jetzt glaubhaft macht, dass sie sich der Konsequenz ihrer Aussage vor Gericht bewußt geworden ist, dann gibt es meiner Meinung nach kein Umgangsrecht. Das ist überall so! Ab dem Alter von 12 kann das kind ablehnen. Ist doch auch glaubhaft! Vater nie gesehen/kennen gelernt, lebt in intakter Familie/häuslichem Umfeld! Verstehe ich nicht, was da bei Euch los ist, beruhigt mich aber, dass ich sehe, dass nicht nur unsere Richterin neben der Spur läuft... ;-)Ansonsten bleibt als einziger Ausweg das familienpsychologische Gutachten. Und da würdeich es drauf ankommen lassen, wenn Deine Tochter WIRKLICH nicht will. Die Kosten dafür muss Dein Ex hälftig mittragen. Viell. hat er dann ja gar keine Lust mehr auf Umgang... Soll ja Männer geben, deren empfindlichste Stelle das Portmonnaie (oder wie schreibt man das?) ist! 500 Euro als a conto Zahlung ist im übrigen ein recht happiger Betrag. Üblich sind ca. 200... LG


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ich ergebe mich ein familienpsychologisches gutachten beinhaltet die untersuchung der mutter, des kindes, des vaters und das verhätnis mutter/kind. die kraft habe ich nicht mehr. das zweifeln an der anwaltskunst bringt mich auch nicht weiter, macht mich nur ärmer ( die 500€ war mein vorschlag!! ). ich kapituliere, werde mein kind ins jugendamt oder sonstwohin schleifen und sie wird dann dort ihren willen kundtun. ich kann nicht mehr und mag auch nicht mehr. danke.


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O ja, naja drücke Euch ganz doll die Daumen! Alles Gute für euch!