Mitglied inaktiv
Hallo! Ich nochmal! Sorry, aber irgendwie beschäftigt mich das! :-) Wenn das Gericht bisher keinen Beschluss gefasst bzw. ein urteil erlassen hat, dann muss es die Möglichkeit geben, einen neuen Termin vor Gericht zu beantragen, wo Deine Tochter auch gehört wird. Im Alter von 12 Jahren kann man die Kinder nicht zwingen. Sie ist glaubhaft, sie will nicht, sie fühlt sich unwohl. Dass die Richterin die Fragen so stellt, dass eine 12-Jährige derart verunsichert ist, ist nicht ok. Deine Tochter muss die Möglichkeit haben, ihre Meinung zu ändern. Das verstehe ich nicht! Ich habe mich in der letzten Zeit mit diesem Thema intensiv beschäftigt, nur ist mein Sohn ja 2 Jahre und wird überhaupt nicht für voll genommen. Dass er eigentlich nicht zum Vater möchte interessiert niemanden! Aber bei einer 12-Jährigen?! Viell. stellst Du sie mal beim KA vor, erzählst da, dass sie vollkommen durch den Wind ist und hörst mal, was er/sie dazu sagt. Viell. gibt er was schriftlich, was Du bei Gericht vorlegen kannst. Ansonsten fällt mir noch Sozialpädagogisches Zentrum ein, das ist vielen Kinderkliniken angegliedert und die interessieren sich fast außschließlich für das Wohl und den Willen des Kindes und nicht für das Seelenheil des Vaters, der ja wohl offensichtlich nicht in Reihe geschaltet ist! :-) Durfte ich das so sagen?! Ich hoffe! :-) LG!
ach du kannst noch viel mehr gegen ihn sagen... daß sie ihm telefonisch mitgeteilt hat, daß sie kein interesse hat, stellt er vor gericht so dar, als ob ich sie natürlich wieder beeinflußt habe. ich möchte einfach, daß mein kind in ruhe gelassen wird, wir sind auch nicht mehr wirklich bei einem kinderarzt, sondern in krankheitsfällen bei meinem hausarzt und ob der sich da befleißigt fühlt, einzugreifen, zumal val das letzte mal vor etwa 1,5 jahren wegen einer blasenentzündung bei ihm war... das ist alles in meinen augen auch überhaupt nicht notwendig und bringt sie nur durcheinander. ich weiß nicht, was ich machen soll, das erste was dir von ALLEN seiten gepredigt wird, ist: DER VATER HAT EIN RECHT AUF UMGANG. was das kind dazu meint, scheint nicht zu interessieren. wenn ich meine tochter frage: "kannst du dir vorstellen, mit carisma21 aus dem forum und der franzi ins kino zu gehen?" wird sie auch ja sagen, ist aber kein indiz der übermäßigen begeisterung für dich, sondern eher für den film und der tatsache, daß du das wahrscheinlich sponsorst. aber das will keiner sehen!!!!!! selbst mein anwalt sagt: "was führt sie sich denn so auf, sie hat doch vor gericht gesagt, daß sie ihn treffen will..." null auseinandersetzung mit der sache.
Liebe Vallie, Anwälte sind leider nicht so engagiert wie das im Privatfernsehen aussieht - Ärtze auch nicht *schiefgrins* und vor Gericht, so habe ich es leider erlebt, wird auch schon mal gelogen, dass sich die Balken biegen. Aber das mal am Rande. Ich kann Dir konkret Folgendes anbieten, wenn Du ernsthaft erwägst den Anwalt zu wechseln: Ich bin locker bekannt mit einem fachlich sehr kompetenten Anwalt für Familienrecht in Trier. Ich könnte bei ihm nachfragen, ob er eine Kanzlei in München empfehlen kann. Die wissen ja schon unter Kollegen, wer wirklich gut ist und wer nicht so. Klar, dann laufen die Kosten wieder von vorne... Ich biete es Dir an für den Fall dass Du wirklich die Faxen dicke hast mit Eurem. LG Yola
vielen dank, yola, aber ich kann mir das echt nicht leisten. ich habe dem anwalt 500 euren vorschuß gegeben, den rest nach einem ende der geschichte----auf raten. gglg
Ja, den Satz kenne ich auch zur genüge KIND HAT ReCHT AUF UMGANG MIT VATER. VATER HAT RECHT UND PFLICHT AUF UMGANG. So jetzt kommt es, deine Tochter hat keine Umgangspflicht und darf ablehnen vor allem im Alter von 12 Jahren. Bei meinem vierjährigen sieht es anders aus. Obwohl er vor Angst eingekotet und eingenässt hat, keine Chance er muss zum Umgang... Was sagt denn das zuständige JA? Gruss E.
mein gott, das tut mir echt leid, wenn ich sowas lese!!! aber WO steht das, daß sie keine umgangspflicht hat und das nicht muß??? wer sagt das? das ja sagt, das gericht als instanz ist höher...sie haben wenig zu melden... und mit einem kinderpsychologen habe ich auch gerade telefoniert, das muß von gericht angeordnet werden und der psychologe festgelegt, auf meine initiative hin wird ein gutachten sowieso angefochten... ICH KOTZ.
Hallo Vallie, wenn ich deine geschichte richtig verfolgt habe, kennt deine tochter ihren vater nicht. Unter dieser annahme sieht es halt laut gericht so aus, das das kind sich eine eigenständige meinung von dem mann machen soll. schau doch das du begleiteten umgang hinbekommst. Die dort begleiteten Mitarbeiter können sich dann dann entsprechende Stellungnahme abgeben, ob umgang sinn macht oder nicht. Ich fürchte leider ihr kommt da nicht raus. Würde dir gerne etwas anderes sagen, sehr gerne sogar, aber... ich habe in eigener sache schon soviel pferde kotzen sehen... Betreuter Umgang hätte den Vorteil, dass wenn val dem Typ dort sagt sie will nicht eines um das andere mal und auch begründen kann warum, dann wieder geht, vielleicht lässt man sie dann in ruhe. LG emily
ich glaube, daß das tatsächlich die einzige möglichkeit ist.... bin ja mal gespannt, wann das gericht mit einem termin rausrückt. ich weiß, mein kind wird begeistert sein :-( vielen dank für deine anteilnahme.
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