Elternforum Alleinerziehend, na und?

@vallie

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Mitglied inaktiv

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Hallo vallie! Ich habe Deinen Beitrag gelesen! Das hört sich an wie die Muppetshow- sorry! Nochmal langsam zum mitschreiben für mich: Deine Tochter ist 12, hat vor Gericht gesagt, sie könne sich eventuell vorstellen, den Vater zu treffen. Was hat das Gericht mit dieser Äußerung gemacht? Ein Urteil gefällt, einen Vergleich geschlossen? Ist irgendwo der genaue Wortlaut der Aussage Deiner Tochter protokolliert? Das wäre nämlich wichtig, meine ich. Wenn Deine Tochter gesagt hat, sie könne es sich VORSTELLEN, heißt das ja noch nicht, dass sie auch will. Sie ist 12 Jahre alt und kann entscheiden. Wenn sie nicht will, will sie nicht. So kenne ich das. Andernfalls kann man evtl. einen Antrag stellen auf psychologische Begutachtung Deiner Tochter. Eine Gerichtspsychologin könnte objektiv ihren Willen (Kindeswohl blablabla) herausfinden und ans Gericht weitergeben ohne dass Dein Ex vorwerfen kann, Du hättest sie bearbeitet ( PAS heißt das wohl)! Und überhaupt, wenn er sie sehen will, kann er nicht alle Vorschläge ablehnen. Er hat ja auch eine "Mitwirkungspflicht"! Das ist hier ja offensichtlich nicht gegeben. Auch seine super negative einstellung Dri gegenüber entspricht ja wohl auch nicht der "Wohlverhaltensklausel". So sehe ich das ! Drücke Euch ganz doll die Daumen und halte uns auf dem Laufenden, ja!? LG


Mitglied inaktiv

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hallo, du gibst das schon so wieder, wie es sich zugetragen hat. die aussage wurde protokolliert, für die richterin war das ganz klar: ich möchte ihn treffen. es gab den vorschlag seitens des gerichtes an einem der nächsten samstage einen kinobesuch mit dem kv, meiner tochter und ihrer freundin franziska ( bin sehr gut mit ihrer mutter befreundet ). dem habe ich zugestimmt ( widerwillig, voller überraschung, daß meine tochter diesen "wunsch" geäußert hat. grund war die subtile fragestellung der richterin ( kannst du dir vorstellen EINMAL mit deinem vater und deiner freundin ins kino zu gehen? ) nun drohte mir der kv mit dem gericht, sollte ich nicht so hüppen, wie er pfeift--->anwalt---->1000€. der anwalt sagte nur den geplanten termin ab ( meine freundin wollte bei der übergabe dabei sein, 5 pers unter einen hut, terminschwierigkeiten ) daraufhin wieder großes gejammere vom kv bei gericht...anwalt teilte meine bedenken mit, schlug umgang mit meiner schwester vor---> abgelehnt. nun wird in kürze der beschluß folgen, daß begleiteter umgang woauchimmer, wannauchimmer stattfinden wird. ich habe heute beim ja angerufen, das gericht steht mit einem beschluß als instanz über dem ja. val wird nicht mehr vom ja gehört werden. ein gutachten will ich vermeiden, wir sind alle aufgewuselt genug...gerade hat die schule wieder angefangen ( 6.klasse gym, 2.fremdsprache ) muß man sie da so durcheinanderbringen??? meine sb ist am montag wieder da, vielleicht kann die noch was erreichen... danke für deine anteilnahme.