Mitglied inaktiv
Hey,..guten Morgen,....bin zwar nicht neu aber hier hab ich noch nicht geschrieben,... Ich wollte/mußte Unterhaltsvorschuß beantragen und die Dame im Amt sagte mir daß ich wohl keinen bekommen werde, da der Vater des Kindes sich um das Kind "kümmert" und das auch als "Leistung" zählt. Ist das neu? Das kannte ich noch gar nicht . Mir soll es recht sein so denn ich bin mit dem Papa ja zusammen,..wir wohnen bloß getrennt,...lG Conny
Guten Morgen, warum willst du dann UV wenn ihr zusammen seid?
Hi,.. weil ich es beantragen soll lt. H4 Amt,...lG
Hallo! Wenn ihr nicht zusammen wohnt, weiß ich nicht warum du keinen Vorschuß bekommen solltest. Wenn kümmern jetzt berechnet werden würde, dann würden die, wo sich der Papa weder kümmert noch zahlt, ja fast "reich" werden. Den Antrag hast aber trotzdem eingereicht? Dann warte ab, was kommt. Oder gibt dein Freund dir Geld? Dann sieht die Sache wieder anders aus. LG Becky
hi, ich hab erst den bogen bekommen wo man ausfüllen muss ob man noch berechtigt ist. da wurde auch gesagt, dss man den UHV nu rbekommt, wenn der papa sich höchstens 2 wochenenden ums kind kümmert und keine weiteren zahlungen übernimmt ( schulgeld oder kindergarten oder so) von daher denke ich liegt es daran. LG Mel
An den Antrag kann ich mich gar nicht mehr erinnern, ist aber auch schon fast vier Jahre her. Dann kommt ja nur noch halbjährlich der Folgeantrag, in dem du schreiben musst ob sich etwas geändert hat, die letzte dir bekannte Adresse des Vaters - da muss ich jedesmal passen, der zieht ständig um- und ob er Zahlungen geleistet hat- nein, leider nicht, wenn er seine Schulden bei MIR zahlen würde, hätte ich ein kleines Auto. Aber stimmt schon, wenn sie zusammen sind, dann wird er sich ja doch irgendwie an den anfallenden beteiligen. LG Becky
Also den Antrag hab ich mitbekommen. Vom Geld her machen wir schon alles getrennt,...sie meinte das kümmern um das Kind ohne Geldleistungen.... ist wohl gleichzusetzen,...lG
hallo, der vater von tim kommt fast jedes wochende (aber kümmert sich nicht wirklich, will mich lieber beschwatzen) ich bekomme auch unterhaltsvorschuß. dir steht das auf jeden fall zu, wenn der vater nicht zahlt. lg
Hallo ! Es hängt davon ab in welchem Maße der Vater sich kümmert . Bei einer 50:50 Betreuung fällt der Unterhalt/Unterhaltsvorschuß weg ! lG safrarja
Was genau heißt 50:50? Ist ja so eine Auslegungssache,....Ich möchte ja den Unterhaltsvorschuß gar nicht. Aber wenn es so ausgelegt wird daß er sich "kümmert" und es abgeleht wird habe ich Bedenken daß es da Probleme geben könnte mit dem Arbeitsamt. Ich beziehe Harz 4 . Wer weiß wie das da denn wieder ausgelegt wird. Ich meine ich bekomme ja kein Geld von ihm,..er kümmert sich halt "nur" um den kleinen indem er halt da ist. lG Conny
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