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Unterhaltstitel

Unterhaltstitel

Mitglied inaktiv

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Hallo Ihr Lieben, kann mir jemand verraten ob der KV einen neuen Unterhatstitel unterschreiben muss, wenn schon einer besteht? Sprich 2010 wurde ein Unterhaltstitel vom KV unterschrieben (beim JA) und ein erhöhter Titel soll ausgestellt werden. Muss der KV dann den neuen Titel unterschreiben/ anerkennen oder kann er das ablehnen weil ja ein Titel bereits besteht? Danke für eure Antworten und Hilfe. LG Freya


Dani01

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Hi, keine Ahnung, aber DAS würde mich acuh mal itnerssieren. Meiner ist schon 10 Jahre alt und der Unterhalt ist seit Titel doch sehr deutlich gestiegen. Eigentlich würde ich das gern wieder neu festlegen lassen. Bin auf Antworten gespannt LG D.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Dani01

http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html


Mitglied inaktiv

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Hm, kann es sein, dass der Titel einer Dynamik unterliegt, sodass der Unterhalt "automatisch", also vom Unterhaltspflichtigen, anzupassen ist? Mein Lebensgefährte war damals nach der Trennung beim Jugendamt und hat den Unterhalt betiteln lassen; dieser Titel ist dynamisch, sodass er, als er eine Gehaltserhöhung erhielt, ebenfalls die Unterhalte anpassen musste. Grüßle


Dani01

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Hi, mir wurde damals gesagt, dass nur das gefändet werden kann, was in der urkunde steht. Nun je, ich versuch mal irgendwann irgendwo ne Antwort zu finden ;) LG D.


Mitglied inaktiv

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Nein es geht hier nicht um einen Dynamischen Titel ... sondern der Betrag der gezahlt wird, wurde direkt festgelegt. Es geht hier um 18€ was der KV zahlen kann und festgelegt wurde vom JA. Falls der KV aber in der Lage wäre mehr zu zahlen würde sich ja ein erneuter Titel lohnen. Die Frage ist nur, ob der KV den dann auch unterschreiben muss oder der Betrag so bleibt?!


nociolla

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Ich hatte auch einen in den die Summe Stand ( war so vom Gericht festgelegt) Und als sich die Düsseldorfer geändert hat habe ich mal angefragt ob ich jetzt mehr Unterhalt bekomme und es war ein Nein . Nur wenn im Titel was steht von Automatischer Anpassung oder z.b. 100 % der Düsseldorfer Tabelle . Dann muss er auch Automatisch mehr bezahlen und es ist auch mehr Pfandbar . Wenn da nur die Summe steht muss das neu gemacht werden . Was leider nicht so leicht ist . Er wollte das nicht , also neues Verfahren vor Gericht . Termin nach 4 Monaten , der wurde abgesagt neuer wieder 4 Monate später. Termin war dann genau 2 Wochen bevor er wieder Papa wurde . Was dazu führte Termin Gericht Anfang Oktober Babys ende Oktober Zustellung der neuen Unterhaltsunterlagen ende Dezember natürlich ohne Berücksichtigung der neuen Kinder ( da die ja am Gerichtstermin noch nicht da waren ) Ende Januar Einspruch vom Ex dagegen ( verstehe ich ja ) Neue Berechnung kam im Mai Im Juni Einspruch da er einen neuen Job hat Und dazu muss zur neuen Berechnung erst die Probezeit abgewartet werden . Sprich Ich warte seit einen knappen Jahr auf die Ausrechnung des Mehrunterhalts . Durch die neuen Kinder wird es nicht viel ca. 50 € im Monat aber die erst ab Rechtskräftig werden also schon gespart mein Ex .


Tamara1980

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ich bin vor 2 jahren umgezogen in ein anderes bundesland, mein sohn hat damals die 2. unterhaltsstufe erreicht und der vater hat aber nicht mehr geld überwiesen. ich bin dann hier zum jugendamt gegangen und die frau sagte dann, dass mein titel so alt wäre, dass sie mir einen neuen ausgedruckt hat, die verlangte aber keine unterschrift vom KV, die hat den einfach so neu gemacht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tamara1980

Also mein Mann mußte einen neuen Unterhaltstitel unterschreiben (die war da damals gleich ziemlich pampig und drohte sonst mit Gericht, obwohl mein Mann damals schon fast 18 Jahre pünktlich und vollständig gezahlt hatte...) Die "normalen" Erhöhungen wurden einfach schriftlich mitgeteilt, alle 2 Jahre mußte er die Gehaltsnachweise eines Jahres schicken und das war's - allerdings gab es auch nie ein Problem, insofern wurde vielleicht auch darauf verzichtet (damals hatten "wir" auch noch eine "anständige" Sachbearbeiterin). Erst die Neuberechnung ab 18 wurde neu betitelt und mußte dann wie gesagt auch unterschrieben werden...