Mitglied inaktiv
Ich habe derzeit noch keinen Unterhaltstitel. (Wg. Falschinfo des JA) Nun bin ich dabei, meinem Sohn einen zu erkämpfen. Der Vater bezieht derzeit Hartz4. Klar, er kann derzeit nicht zahlen, aber mit einem Titel (lautend auf den Mindestunterhalt) würden Junior die 71 Euro monatlich als Differenz zwischen UVG und Mindestunterhalt nicht mehr "verloren" gehen. Das AG hier vor Ort würde mir den Titel auch geben. Die Familienrichter sind bekannt dafür, dass sie rigeros sind was KU anbelangt. Ich denke, es gibt meinem Sohn einfach eine gewisse Anspruchssicherheit. Soll ich oder soll ich nicht? Gruß Corinna
Kurz und bündig: NATÜRLICH ja! Warum zweifelst Du? LG Sonja
Seine Eltern haben gestern auf mich eingeredet... Ich bin auch der Meinung, dass es wichtig ist. Ich brauch nur ein paar Meinungen, damit ich weiss, dass ich auf dem richtigen Weg bin...
ich hab ihn seit gestern in der Hand!!!! Find es wichtig, da falls der Herr Papa doch noch irgendwann mal offiziell nicht mehr vom Staat lebt kann das Kind auch noch hin wenn es erwachsen ist, der wirkt 30 jahre
moin, ich habe erhebliche zweifel, dass ein titel erwirkt werden kann, wenn der pflichtige alg2 bezieht. welches einkommen soll den da dem titel zugrunde gelegt werden? daneben ist da nix mit 30 jahren (was ich auch ziemlich doof fände), das gilt nur wenn ein *rückstand* tituliert wurde. ansprüche aus einem titel auf laufende leistungen zum unterhalt verjähren nach drei jahren. greetz, nachtigall
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