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Unterhaltshöhe: Fass aufmachen?

Unterhaltshöhe: Fass aufmachen?

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Ihr Lieben, ich hätte gerne mal Eure Meinung zu folgendem Thema. Ich lebe mit meiner 4 jährigen Tochter nun schon seit 3 Jahren allein, war verheiratet, bin seit 2 Jahren geschieden. Ich habe mich von Anfang an selbst finanziert und eben viel gearbeitet. Mit anderen Worten, mein Ex-Mann hat nach anfänglichen Schwierigkeiten nie Unterhalt für mich, sondern nur für unser Kind zahlen müssen, Zum Zeitpunkt der Trennung hat er nicht so furchtbar viel verdient (ich kannte ja die Gehaltsabrechnungen)- zumindest offiziell. Ein bisschen gab es immer im Rahmen von Sonderzahlungen (z.T. bar in die Hand). Dementsprechend hat er nach der Düsseldorfer Tabelle stets den Mindestunterhalt gezahlt- mehr nicht. Dass es für meine Tochter und mich finanziell eng war und immer noch ist, könnt Ihr Euch wahrscheinlich vorstellen. Große Sprünge sind nicht drin, wir kommen eben halbwegs klar. Nun hat es sich im letzten jahr gezeigt, dass es meinem Ex-Mann offensichltich finanziell recht gut geht. Er deutete an, nun privat versichert zu sein (als Angestelter geht das nur, wenn man einenn hohen Verdienst hat, oder?), er hat ein Haus gekauft, fährt jedes Jahr einen neuen BMW. Er hat übrigens auch wieder geheiratet. Vielleict könnt Ihr nachvollziehen, dass ich mich schon frage, wie man das alles finanzieren kann, wenn man doch so wenig verdient, dass man immer nur den Mindestunterhalt zahlt...Das bringt mich nun auch in ein Dilemma. Nach anfänglichen Schwierigkeiten haben wir nun ein distanziertes, aber halbwegs freundliches Verhältnis zueinander. Spreche ich meine Irritationen an, wird es Ärger geben, da bin ich sicher. Nichts wurmt meinen Ex-Mann mehr, als dass jemand an sein Geld will. Andererseits frage ich mich, soll ich einfach (wie es eigentlich meine Art ist) auf krtiisches Nachfragen verzichten, und mich ggf. um Geld bringen, dass meiner Tochter zustehet, nur um keinen Stress zu provozieren? Schwierig, schwierig.....Was meint Ihr? LG Steffi


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ich glaube, es ist einfach Dein Stolz, der Dir da im Wege steht - und das zu unrecht. Ich find es toll, dass Du es bis hierhin selbst geschafft hast. Das war auch immer mein Ziel: Finanziell so abgesichert (oder wenigstens ansatzweise) zu sein, um auf den Unterhalt des KV nicht mehr angewiesen zu sein - ich rede hier ebenfalls nur vom Unterhalt für das Kind, ich gehe ja auch arbeiten. Und eben das ist der Punkt, nicht wirklich Du leidest darunter sondern er unterschlägt dem Kind die Zahlungen, die ihm eigentlich zustehen. Insofern würde ich einfach mal ganz vorsichtig das JA darauf hinweisen. Denn vom Zeitraum her dürfte nämlich JETZT eine Neuberechnung des Unterhaltes (nach den Vermögenswerten des Vaters) ins Haus stehen... und das muss ja nichtmal auf Deinem Mist gewachsen sein :o))) Also, JA anrufen. LG Sue


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Liebe Sue, danke für Deine Antwort. Eine Frage hätte ich aber noch: Bisher hatte das JA mit dem Unterhalt nichts zu tun. Wie kann das denn laufen? Muss ich das JA bevollmächtigen oder unternehmen die irgendwas von alleine? Ach ja, und in welchen Abständen findet denn so eine Neuberechnung statt? LG Steffi


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Angabe ohne Gewähr aber ich glaube, alle drei Jahre wird (zumindest bei Selbständigen ist das so) der Unterhalt neu berechnet. Vaterschaft ist ja anerkannt, oder? Dann geh einfach zum Jugendamt zur Unterhaltstelle und lass Dich beraten, meistens klappt das auch schon am Telefon. Die leiten dann alles in die Wege, sprich, sie schreiben ihn an. Was mich jetzt gerade wundert, ist, Ihr habt den Unterhalt SELBST festgesetzt auf das Minimum, oder? Oder wer hat das damals gemacht? LG Sue


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Nee, nee, das wurde im Rahmen der Scheidung von den Anwälten anhand der Lohnabrechnungen festgesetzt. Nur, dass das inzwischen eben schon ein bisschen her ist, und mein Ex-Gatte im Leben nie freiwillig eine Anpassung (falls notwendig) vornehmen würde. Wie gesagt, eigentlich möchte ich mich darum nicht streiten, aber während er ziemlich gut lebt (hatte ich erwähnt, dass er 3 Mal im jahr in den Urlaub fährt?), muss ich bzw. mein Kind auf einiges verzichten. LG Steffi


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-Der Unterhalt kann zyklisch alle 2 Jahre neu berechnet werden. -Bei sehr unregelmässigem Einkommen, wie zB bei vielen Selbstständigen, wird das Einkommen der letzten 3 jahre gemittelt. -Um aus der Versicherungsplichtgrenze für Krankenkassen heruaszufallen, bedarf es keines so übermässigen Einkommens, wie man glauben mag. -Eine Neunberechnung kann, muss aber nicht, zu einer Verbesseung des Unterhaltes führen. Schlimmstenfalls kann es sich negativ auswirken. Inwieweit zB Schulden für Haus und Autos etc pp sich einkommensmindernd auswirken, kann man nicht vorhersagen, das hängt stark vom Tatrichter und den Leitsätzen des zuständigen Oberlandesgerichtes ab. Wichtig zu wissen ist, dass nicht das zu versteuernde Einkommen massgeblich sein dürfte, das ja bei Selbstständigen evtl. stark durch Abschreibungen verringert wird.


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Achja, noch was.... Was hat heute sein Einkommen mit deinem Lenbensstandard zu tun? Für deinen Lebensstandard bist du selber und dein Ausbildungsstand verantwortlich.... mich irritiert immer, dass Frauen der Meinung sind, dass der Kindsvater für die Steigerung des Lebensstandartes der Mutter zuständig sei. Offensichtlich hat sich die Einkommenssituation erst nach der Scheidung verändert und von daher wüsste ich nicht, was das mit dir zu tun hat? Und die Auswirkung auf den Kindesunterhalt solltest du nicht überschätzen, das kann u.U. recht gerin sein, bzw hängt natürlich vom gegenwärtigen Unterhalt ab. zB ein Kind, erste Altersstufe: Einkommen des unterhaltspfl. Einkommens: bis 1500€/Monat => Kindesunterhalt 140€ bis 2500€/Monat => Kindesunterhalt 210€ bis 3600€/Monat => Kindesunterhalt 267€ Vielleicht hilft das bei der Orientierung.


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das ist glaube ich hier ein wenig unfair, denn ich finde, dass hier durchaus NICHT davon die Rede sein kann, dass Steffi versucht ihren Lebensstandard zu steigern. Ich meine, sollte tatsächlich dabei rauskommen, dass der Mann mehr Geld verdient und auch zu mehr Unterhalt fürs Kind zur Zahlung verpflichtet sein, wo wäre dann das Problem? Ich bekomme auch nur den Mindestsatz obwohl das Ja, ich und der KV wissen, dass er wesentlich mehr zahlen müßte!!! Und ich möchte einfach nur die "regulären" Zahlungen deswegen, weil ich es (für Simon) nicht einsehe, dass er sich da ein schönes Leben macht und wir hier (demnächst) aufm letzten Loch pfeifen. Hier gehts nicht um irgendwelche Steigerungen, bei mir vielmehr um Lebenserhaltung und um stinknormale Sachen wie Telefonrechnung bezahlen. LG Sue


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rainer, hier möchte ich suka auch beipflichten. es geht schliesslich nicht darum, dass die mutter sich einen schönen lenz auf kosten des vaters machen möchte, sondern eben um das gemeinsame kind. wäre ehemässig noch alles friede, freude, eierkuchen und alle lebten glücklich zusammen, würde das kind auch vom mittlerweile grösseren einkommen des vater profitieren. es geht ja nicht darum, irgendjemanden zu "schröpfen", aber wenn ein geschiedenes (nicht-betreuendes) elternteil es sich leisten kann, 3x im jahr in urlaub zu fahren und auch sonst einen auf dicke hose macht, während der andere (betreuende) elternteil das geld zusammenkratzen und schrappen muss, damit es irgendwie langt,und diesen "luxus" dem kind nicht bieten kann, ist es irgendwo nicht gerecht. dann sollte der vater auch anbieten, irgendwo einen kleinen beitrag zum ausgleich zu leisten.


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Lieber Rainer, falls ich so rübergekommen bin, dass ich dem KV seinen Lebensstandard missgönne oder mir auf seine Kosten ein angenehmes Leben machen möchte, muss ich das korregieren. Mein Kind war knapp ein Jahr alt, als ich anfing zu arbeiten. Um zumindest halbwegs Zeit mit ihr zu verbringen, habe ich mich entschieden "nur" 30h zu arbeiten. Ich wollte sie nicht 9h am Tag fremdbetreuen lassen. Das führt natürlich zu einem niedrigeren Einkommen im Vergleich zum Vater, der seine Berufstätigkeit nie einschränken musste und es im übrigen sehr begrüsst hat, dass ich nicht voll arbeite um auch für das Kind da zu sein. Nur am Rande: die Tagesmutter, die meine Tochte bis zum Kindergarteneintritt betreute, kostete knapp 400 Euro monatlich- d.h. mit Unterhalt und Kindergeld hatte ich noch nicht mal diese Kosten raus, geschweige denn die Kosten für Windeln, Essen etc. Aber gut, mein Pech, könnte man sagen- ging ja auch irgendwie. In der Zeit also, in der ich mit meinem Teilzeitgehalt für uns gesorgt habe, konnte er sich finanziell schon ganz gut sanieren. Heute hat mir der KIGA-Beitrag zwar eine gewisse finanzielle Entlastung gebracht, aber jede/r die/der Kinder hat, weiss, welche Kosten auch verursacht werden. Allein die Klamotten- von Sportvereinbeiträgen und den ständig anfallenden Kindergartenkosten für Basteln und Ausflügen ganz zu schweigen. Meine finanzielle Situation hat also ganz erheblich etwas damit zu tun, dass ich der betreuende Elternteil bin (was ich gerne bin und ich will nicht meckern!!!!). Da ist es nur recht und billig, dass der KV sich gemäß seines Einkommens an den Kosten beteiligt. Glaub´ mir, ich will wirklich nix von ihm um es m i r gutgehen zu lassen. Aber wenn er im nigelnagelneuen Auto angefahren kommt um mir von seiner nächsten Fernreiese zu erzählen, und ich könnte verdammt gut 50 Euro für das nächste Paar Kinderschuhe gebrauchen - da stimmt was nicht... Oder? LG die Steffi


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Ja ich weiss, dass es unfauir rübergekommen ist, was aber nicht so gemeint war. Der Unterhalt muss - selbstverständlich - angemessen zum Einkommen sein! Mich störte nur das Klagen, der Vater haben ein besseres Leben... solche Vergleiche sollte man nach einer Trennung, vor allem nach Jahren, nicht mehr machen... sowohl der eine, wie der andere, denn man trennt sich ja, um das eigene Leben zu führen, oder? Sollte dieser Vater bisher ein zu niedrigen Unterhalt gezahlt haben, sollte man das korrigieren. Allerdings sollte man realistisch bleiben und die Sache nicht überschätzen. Da ich die Höhe des jetzt gezahlten Unterhaltes und die Einkommenshöhe nicht kenne, kann ich über einen angemessenen Unterhalt nichts sagen. (letztlich gehen uns/mir diese Fakten auch nichts an).


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den Kosten für die Tagesmutter? Er zahlt nehmen wir an 200 Euro Unterhalt und MUSS die Tamu und alles selber bezahlen das KANN doch nicht fair sein! Sie geht arbeiten um auch den damaligen Mann finanziell zu entlasten hat aber ALLE damit verbundenen Kosten selber zu tragen, sorry aber da hörts doch auf, muss in diesem Fall eindeutig Steffi und Suka beipflichten


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hi, >hat aber ALLE damit verbundenen Kosten selber zu tragen wenn ich alleine mit einem kind wohne und arbeite habe ich folgende steuerfreibeträge: 2/3 der kinderbetreuungskosten bis zum 14. lj bis max. 4000/jahr 1308 haushaltsfreibetrag 1824 kinderfreibetrag 1080/2160 erziehungsfreibetrag, letzterer wenn kind nicht beim anderen et mit wohnsitz gemeldet ist. macht in summa, bei angenommenen 400 e monatlichen kinderbetreuungskosten, 7412/8492 steuerfreibetrag, was bei angenommenen 20% steuerlast rund 1483/1699, bei 30% steuerlast 2224/2548 mehreinkommen ergibt (halt teilweise bereits mit dem eigenen kindergeldanteil ausgezahlt). alle kosten alleine? glaub ich nicht. greetz, nachtigall


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Prima für die Mütter, denen es so geht. Die Realität für mich und mein Umfeld sieht da ein wenig anders aus... 2/3 Betreuungskosten abzusetzen lohnt sich laut jedem Steuerberater nur für Arbeitnehmer miteinem hohen Steuersatz, den wir AE Gott sei Dank nicht immer haben. Ich zahle 600 Euro Betreuungskosten monatlich (2 Kinder), verdiene "nicht erheblich mehr" als das doppelte. Kein Zuschuss vom Amt, keins vom Jugendamt ("Vater zahle ja Unterhalt") Habe vom Kindsvater kein Betreuungsunterhalt verlangt. Soll ich weiter aus dem Nähkästchen plaudern??? Weiß nicht wo wir Mütter wirklich entlastet werden, zumal es kein Geheimnis ist, dass arbeitende AE oft im Existensminimum leben. Habe eine zweifache gute Ausbildung, aber leider neues Tarifsystem - es wird noch schlimmer... Da geht es doch auch nicht gerecht zu. Sorry, aber mich stimmt es oft traurig bis frustriert, wenn man meint der Staat komme arbeitenden AE entgegen. Gruß M.