Sabri
Hallo! Ich habe eine Unterhaltsfrage: Die Kindesmutter hat eine Beistandsschaft eingerichtet. Der Kindesvater bezieht Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und hätte laut Beistandschaft einen Teilbetrag an Unterhalt zahlen müssen. Da der Vater der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen ist, wurde das Jobcenter aufgefordert, den Betrag an das Jugendamt abzuführen. Sachbearbeitung und entsprechende Leitung reagierten zunächst nicht, dann kam der Hinweis, dass die Leistungen bereits an den Empfänger ausgezahlt sind und eine Erstattung an das Jugendamt nicht mehr möglich sei. Es geht um den Zeitraum von etwa einem halben Jahr. Die Beistandsschaft schlägt der Kindesmutter eine Klage vor dem Sozialgericht oder eine Lohnpfändung vor. Es besteht ein Unterhaltstitel. Ich wurde um Rat gebeten, kenne mich leider nicht aus und frage hier??? Gruß, Sabri
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