Elternforum Alleinerziehend, na und?

Unfreiwillige (Teil-) Unterhaltszahlung, oder...

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... wie gut, daß ich so lahmarschig bin!! *grinsegrins* Da hat ein Papa hier einen Antrag auf ALG II gestellt, und sein Antrag hing jetzt wochenlang bei mir herum. Heute wollte ich sein Antrag prüfen, und gleichzeitig flatterte heute ein Amtsersuchen eines Jugendamtes einer mitteldeutschen Kleinstadt auf meinen Schreibtisch, ich möge evtl. einen angemessenen Teil der Leistung als Unterhalt an sie abzweigen... Der Regelsatz an sich kann kaum gepfändet werden, aber der Zuschlag nach § 24 SGB II (nach Bezug von ALG I) sehr wohl. Normalerweise wären jetzt schon 2 1/2 Monate ins Land gezogen, und Papa hätte den Zuschlag erhalten. Und nun bekommt das Jugendamt bzw. hoffentlich letztlich die Mutter pro Monat wenigstens 78,- Euronen. :-) Mußte das mal loswerden, um auch mal ein Positivbeispiel zu geben, so von wegen verschnarchte Ämter und so... :oP Ein schönes Wochenende und liebe Grüße Ralph/Snoopy


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Huhu :-) na, das hat doch was. Bei uns rückt der unterhalt auch etwas näher und die Chance auf eine kräftige Nachzahlung im Dezember stehen glänzend. Ab dann hat er eine Dauerlohnpfändung, da meine Sachbearbeiterin vom JA auch die Nase voll hat. Und weil es besser ist hab ich am letzten Montag eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gegen ihn erstattet. Mal schauen, ob er es dann endlich kapiert. LG aus dem grauen, trüben Pott mousy und die Minis


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Hallo! Na, als ob es verschnarchte Ämter gibt..... (bin übrigens auch im öff. Dienst!) Hab aber mal ne Frage zum Teilunterhalt. Ich lebe seit Mai mit meinen Töchtern (10 und 14 Jahre) allein. Unterhalt habe ich von meinem zukünftigen Exmann noch gar keinen erhalten. Für die Kleine kriege ich Unterhaltsvorschuss. Seit ca. Mitte September ist der Vater "auf und davon". Keiner hat einen blassen Schimmer, wo er steckt. Jetzt wird sein Haus zwangsversteigert, da er auch seit einiger Zeit die Raten nicht mehr gezahlt hat. Wenn es jetzt tatsächlich dazu kommt, und dann Geld übrig bleibt (die Belastung ist nicht mehr hoch gewesen), habe ich dann wenigstens die Chance den rückständigen Unterhalt für die Mädchen zu kriegen? Vom Amtsgericht habe ich einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss, ein vollstreckbarer Titel ist also da. Kann man auch anschließend den fälligen laufenden Unterhalt von seinem Konto pfänden, auch wenn er nicht da ist? Lg, D.


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Hallo! Na, als ob es verschnarchte Ämter gibt..... (bin übrigens auch im öff. Dienst!) Hab aber mal ne Frage zum Teilunterhalt. Ich lebe seit Mai mit meinen Töchtern (10 und 14 Jahre) allein. Unterhalt habe ich von meinem zukünftigen Exmann noch gar keinen erhalten. Für die Kleine kriege ich Unterhaltsvorschuss. Seit ca. Mitte September ist der Vater "auf und davon". Keiner hat einen blassen Schimmer, wo er steckt. Jetzt wird sein Haus zwangsversteigert, da er auch seit einiger Zeit die Raten nicht mehr gezahlt hat. Wenn es jetzt tatsächlich dazu kommt, und dann Geld übrig bleibt (die Belastung ist nicht mehr hoch gewesen), habe ich dann wenigstens die Chance den rückständigen Unterhalt für die Mädchen zu kriegen? Vom Amtsgericht habe ich einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss, ein vollstreckbarer Titel ist also da. Kann man auch anschließend den fälligen laufenden Unterhalt von seinem Konto pfänden, auch wenn er nicht da ist? Lg, D.


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DA würde ich SOFORT einen Anwalt drauf ansetzen. Eine bessere Gelegenheit als jetzt bekommst Du nie wieder. Ich würde auch fragen, inwieweit man bei diesem Gebaren evtl. auch künftigen Unterhalt einstreichen kann. Bei dieser Lage würde ich die Rechtsanwaltskosten in Kauf nehmen. Viele Grüße Ralph/Snoopy


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Danke schön, werde es am Montag gleich in Angriff nehmen. Ein schönes Wochenende noch :-) Lg, D.