Mitglied inaktiv
Hallo Ihr lieben, mich beschäftigt schon lange die Frage wie es weiter geht nach der Geburt. Der Vater und ich sind nicht mehr zusammen. Wir sind nicht verheiratet. Somit habe ich ja automatisch das alleinige Sorgerecht. Wie aber sieht es mit dem Umgangsrecht eines Säuglings aus? Wie oft kann der Vater das Baby haben? Versteht mich nicht falsch.. ich möchte dem Vater das Kind ganz sicher nicht vorenthalten. Aber er ist Quartalssäufer und raucht extrem auch in seiner Wohnung. Ich habe arge Bedenken, wenn er das Baby z.b. alleine hat. Darf er ein Säugling überhaupt alleine haben? Fragen über Fragen.. Aber vielleicht bekomm ich ja zumindest auf einen Teil schon mal Antworten! Habt lieben Dank und liebe Grüsse Tanja
also klar den kontakt unterstützen sollte man, er ist der vater, das mal vorweg >;) aber rechtlich ist es so, das du auch das aufenthaltsbestimungsrecht hast, es gibt in deinem fall, also bei alleinigem sorgerecht kein gesetzt, wie oft der vater sein kind sehen muss, es gibt ne richtlinie und da geht es eigendlich nur um std. im monat...reicht es ihm nicht, könnte er mehr einklagen, ob er das mache würde und erst recht ob er damit durchkommt (mal abgesehen das es sein recht eigendlich ist, sein kind öfters zu sehen) ist ne andere frage! und solange das kind nicht im vorschulalter ist (also bis 5?) brauchst du euer kind auch nicht über nacht zu ihm geben! ich hab das nicht anders, der papa hätte den lütten gerne mal über nacht, aber da er in spanien lebt, erschwert es das ganze und ich will ihm das kind auch nicht vorenthalten, aber alleine geben würde ich ihm den lütten auch noch nicht (es gibt gründe dafür...ausser mal zum spazieren gehen ect.das traue ich ihm auch zu ;) ) und solange ich es rechtlich nicht muss, wird der lütte erst mit der schulzeit mal über nacht bei papa bleiben können! letztendlich gesehen also liegt es in deiner hand, auch wenn es natürlich oft dem papa gegenüber ungerecht ist, denn er hat ja die gleichen rechte, weil ist ja auch sein kind...
Anfangs gibt es kein Umgangs- sondern nur ein Besuchsrecht. Kein Richter der Welt (und erst recht nicht in Deutschland) wird verlangen Dein Baby dem Vater mit zu geben. Normalerweise sagt man, dass in jungen Jahren (also bis ein Umgangsrecht gewährt wird) eher häufige und dafür kurze Besuche zum Aufbau einer Vater-Kind-Beziehung sinnvoll sind. Also ein- bis zweimal die Woche für ein bis zwei Stunden. Diese Stunden verbringt ihr dann zu dritt. Wann ein Umgangsrecht sinnvoll ist, hängt davon ab wie sehr der Vater die Besuche zum Aufbau einer Beziehung nutzt. Ich persönlich werde erst mein Kind dem Vater mitgeben, wenn er sich das Umgangsrecht eingeklagt hat. Das wird nicht passieren. Er nutzt noch nicht einmal das Besuchsrecht. *seufz* Gruß Corinna
habt lieben dank. ich hab mittlerweile durch googlen auch erfahren, dass er höchstens 2-4h alle 2 wochen das "recht" hat. dann auch eventuell betreut (was ich auch beantragen werde). mehr wäre dann "freiwillig". werde mir wohl noch in der schwangerschaft mal einen termin beim jugendamt holen. lieben dank! liebe grüsse tanja
Die letzten 10 Beiträge
- Schöne Momente teilen
- Vater will keinen Kontakt
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn