Mitglied inaktiv
Letztes Jahr habe ich mich von den Vater meiner 3 Kinder getrennt . Anfangs hatte ich ihm die Kinder so gegeben gehabt wie er es gerne wollte . Da er aber dann zum jüngsten Kind eine Zeitlang gar kein Kontakt haben wollte und Termin kurzfristig absagte und neue machte , strebte ich ein 14 Tägiges Umgangsrecht an . Sein Anwalt im übrigen fast zeitnah genauso . Nun hat er Klage vorm Gericht eingereicht und wir müssen alle zum Jugendamt . Nun erklärte mir das Jugendamt , das wenn es sein Wochenende sei und eines der Kinder nicht mit hinwolle zu ihm wegen zb . Kindergeburtstag , er ein recht hat auf ein nach hol Termin hat da sie ihm alle 14 Tage zu stehen . Wenn die Kinder nicht wollen ( so wie leider der jüngste - der will ziemlich oft nicht ) verlange ich von den Kindern dieses bitte mit ihren Vater alleine auszumachen ( ich kann doch nicht einfach über sein WE verfügen ) . Jedesmal gab es von ihm sein Segen , aber im nach hinein beschwert er sich beim JA ich würde ihm ie Kinder vorenthalten . Was für rechtliche Vorschriften gibt es dafür ? Wo sind die Kinder an Geburtstagen , Feiertagen usw . Ab wann haben die Kinder ein mitsprache recht ( 15 j , 13 j und 11 j ) ? Könnt ihr mir weiter helfen ? Alex
Die letzten 10 Beiträge
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff
- Ferienwohnung, wie mit dem Kind im großen Bett schlafen, ohne das er rausfällt