Mitglied inaktiv
Hallo, ich möchte heute mal eine Frage zum Umgangsrecht stellen, die mich beschäftigt. Meine Freundin lebt in 2. Ehe. Sie hat mit ihrem 1. Mann ein gemeinsames Kind. Die KLeine ist 10. Es besteht gemeinsames Sorgerecht. Die Kleine ist bis vor ein paar Monaten jedes 2.Wochenende bei ihrem Papa und seiner neuen Familie gewesen. Aufgrund von Spannungen in seiner Familie (neue Frau, Kinder) hat das Jugendamt eine Kontaktpause angeordnet. Die KLeine hat sich geweigert, zum Papa zu gehen und hat dies auch vor dem Jugendamt geäußert. Nun das Problem: Der Papa, in seinem Stolz gekränkt, möchte nun, dass das Mädchen zu den Großeltern, also seinen Eltern, auch keinen Kontakt mehr hat, obwohl das Mädchen gern zu den Großeltern geht und sich dort wohlfühlt. Meine Freundin hat also einen ANruf vom Jugendamt bekommen, mit der Auflage, den Kontakt zwischen den Großeltern und dem Kind zu vermeiden. Das Kind ist total aufgelöst, die Großeltern ebenso. Ist das denn rechtens? Kenne mich leider nicht aus, möchte meiner Freundin aber gerne helfen. Vielleicht kennt sich ja einer ein bischen mit dem Gesetz aus. Das wäre schön. LG Mareike
Wieso sollte das JA den Kontakt zu den Großeltern untersagen? Wenn u.U. der Papa grad kein guter Kontakt ist okay aber was haben die Großeltern damit zu tun? Hast du eine Ahnung, warum das JA so was absurdes veranlassen will, nur weil der Papa das will? Mann oh Mann Vorschriften hin oder her... was sind denn das für Eltern? Ich bin seit der Trennung bei meinen Ex-Schwiegereltern auch nicht mehr existent aber meien Kinder sehen sie ca. alle 2 Wochen. Papa geht mit ihnen hin oder wenn sie das wollten könnten sie die Kinder auch gern bei mir besuchen oder mal abholen. Ich bin immer wieder erstaunt, was es für seltsame Geschichten gibt. Ich kann mir garnicht vorstellen, daß das rechtens sein soll Umgang mit jemandem zu untersagen ohne Grund. Ich wünsche deiner Freundin, daß es bald bessere Regelungen gibt unter denen das Kind nicht leidet. lG Kerstin
Frag doch mal bei Frau Bader im Rechtsberatungs-Forum oben nach. Ansonsten würde ich den Kontakt mit Sicherheit NICHT abbrechen, sondern ganz normal weiterlaufen lassen. DAS ist im Interesse Deiner Tochter und ich bin auch der Meinung, dass das JA das nicht verbieten kann. LG Jasmin
xx
Hm, ich hoffe, das Kind und die Großeltern setzen sich durch, so ein Schwachsinn, aus gekränktem Stolz den Kontakt zu verbieten!!! Als ich zehn war, starb meine Mutter und ich bekam 2 Jahre später eine Stiefmutter, die sehr eifersüchtig auf meine "andere" Familie (Mutter meiner Mutter, Tanten etc.) war und den Kontakt verbot. Nix mit Jugendamt, einfach so, ist ja auch schon ne Weile her. Da das gar nicht ging, weil wir Kinder sehr an Oma und Tanten hingen, haben wir sie halt heimlich besucht, nachher auch ganz offen, es wurde zähneknirschend toleriert. Heute haben wir sehr sehr guten Kontakt zu Oma (lebt immer noch) und Tanten, aber fast keinen mehr zu Vater und Stiefmutter und sind froh, daß wir uns damals durchgesetzt haben. LG, Lüddel
Wenn die Großeltern vorher regelmäßigen und intensiven Kontakt zum Kind hatten, haben sie ein von den Eltern unabhängiges Recht auf Umgang mit den Enkelkindern, das sie sogar einklagen können. Ich kann mir aber vorstellen, daß es für den Vater sehr schwierig ist, daß der Umgang mit ihm verweigert, der Umgang mit den Großeltern aber freudig erwartet wird. Wie ist das denn, wenn der Vater dann bei seinen Eltern aufschlägt, während sein Kind da ist? "Darf" er das? Wie regaiert dann das Kind? Wie geht er dann mit dem Kind um, und wie das Kind mit ihm? Das zu wissen wäre für mich wichtig, bevor ich das ein oder das andere "beurteile". Wenn das Verhältnis dann so ist, daß der Vater quasi nicht mehr zu seinen Eltern kann wenn sein Kind dort ist, dann würde ich den Kontakt bei den Großeltern auch einschränken. Vielleicht können die Großeltern dann eher mal zu Mutter und Kind zu Besuch kommen, als daß das Kind zu den Großeltern geht. Gruß, Elisabeth.
... naja, generell stimmt es, dass die Grosseltern/enkel ein eigenes Umgangsrecht haben, aber dabei spiel der Gedanke des Kindeswohlinteresses eine wichtige Rolle, diese Recht ist deutlich "wackeliger" als das zwischen Kinder und Eltern. Ausserdem irritieren mich an der Situation so mache Dinge. Es besteht gemeinsames Sorgerecht, von daher muss ich mir stark den Kopf kratzen, dass zum Vater ein Umgangsverbot ausgesprochen wurde.... was letztendlich eigentlich nur ein Gericht könnte. Im Zuge seines Sorgerechtes könnte er sicherlich ein Kontakt zwischen Grosseltern und seinem Kind untersagen, wenn er dafür seine Gründe hat. Einen Umgang erzwingen zu wollen, hätte dann auch damit zu tun, das Erziehungsrecht des Vater noch weiter einzuschränken/abzubauen bzw ausser Kraft zu setzen..... hier würde ich die Interessen der Grosseltern jedoch deutlich zurückweisen und nicht wieter vorgehen..... gewisse innerfamiliäre Sachen sollten auch rein innerfamiliär gelöst werden. Die Begründung "verletzter Stolz" wurde hier im Eingangspost definiert, was aber auch nur eine subjektive Darstellung sien kann und die ganzen näheren Konfliktgründe hier garnicht bekannt sind.... also bitte vorsicht damit! Die ganze Situation müsste einen tieferen Konflikt haben - insgeheim vermute ich, dass es auch ein Sorgerechtsstreit gibt, bzw. dass dieser "in der Mache" ist.
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