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Umgangsrecht auch Umgangspflicht für KV ?

Umgangsrecht auch Umgangspflicht für KV ?

Mitglied inaktiv

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Ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen 4 Monate alten Sohn. Gibt es irgendwelche "Richtlinien" wie ich meinen Ex das Umgangsrecht gewähren muss. Ich möchte nicht das er da seine Regeln aufstellt nach dem ich mich richten muss sondern wo wir beide uns dran halten müssen. Nach einen erst guten Verhältniss wird er zunehmends unzuverlässiger sagt Besuche meist am Wochenende wegen "dicken Kopf" kurzfristig ab und zahlt den Kindesunterhalt (weniger als er muss)unregelmäßig ..... Er sieht das ganze irgendwie nicht ernst... Das Jugendamt hat anscheind seit einer Woche den Stecker gezogen .....ich erreiche da niemanden.


Mitglied inaktiv

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sorry, da kann ich dir erst ab näcshten dienstag was sagen, da hab ich nen termin auf dem ja wegen dem selben Problem!


Mitglied inaktiv

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Grundsätzlich ist das relativ einfach... Das Kind hat ein Recht auf Umgang m,it dem Vater. Der Umgang muß zum Wohle des Kindes erfolgen und gestaltet werden. Daraus folgt eigentlich alles. Kinder brauchen verlässlichkeit, also bitte regelmäßigen und verlässlichen Umgang. Natürlich muß man sich auch nach den Möglichkeiten der Eltern richten, aber es geht vorallem darum, daß das Kind sich in der Situatiion wohlfühlt. Erst in zweiter Linie um (beide!) Eltern. Viele Grüße Désirée