Mitglied inaktiv
Hallo, vielleicht kann mir hier vorab jemand von Euch Auskünfte eben, bevor ich meinen Anwalt nächste Woche kontaktiere. Es geht darum, dass mein Mann seit der Trennung Mitte Juli nur Unterhalt an die Kinder zahlt - meinen Unterhalt verweigert er nach wie vor - ich arbeite auf 400 Euro - Basis und beziehe noch einen Teil ALG2 sowie einen geringen Anteil an Wohngeld. Jetzt meine Frage - ab wann - also welchem Zeitraum würde mein neuer Partner eine Rolle bei der Berechung meines Trennungsunterhaltes spielen - also sprich, ab welcher Zeit des Zusammenlebens könnte man ihn sozusagen mit "anrechnen". Wir führen momentan eine WE-Beziehung, bzw. eigentlich eine 14-Tages-Beziehung, aber er möchte evtl. einen längeren Zeitraum hier wohnen, bzw. vielleicht einmal ganz zu mir ziehen. Kennt sich jemand von Euch damit aus - evtl. auch, was ALG2 bzw. Wohngeld angeht - ab welchem Zeitraum des Zusammenwohnens wird das angerechnet, bzw. ab welchem Zeitraum muss man es melden, dass man eben mit einem neuen Partner zusammen wohnt. Seinen Erstwohnsitz behält er noch an seinem jetzigen Wohnort. Lieben Dank... Nic
hallo ich glaube er wird erst mit angerechnet wenn ihr zusammen wohnt,ich habe ja auch einen freund und der ist fast jeden abend bei mir,mit kind kann man ja nicht ständig auf achse sein. warum fragst du macht dein nochmann probleme deshalb? gruß carina
Hallo, nein, er macht deswegen keine Probleme ( nun ja - er zahlt keinen Unterhalt - sind das nicht schon Probleme genug ??? ), aber ich wollte mich deswegen eben mal informieren, weil er mir nämlich aus dem kleinsten Pieps einen Strick dreht - und da eine Bekannte von mir meinte, es würden schon 4 Wochen zusammen wohnen zählen, dachte ich, ich frag mal nach - weil DAS konnte und kann ich mir nämlich absolut nicht vorstellen... LG, Nic
ich weiß nicht wie das mit dem ALG ist ob die da nen aufstand machen,ist er denn bei euch gemeldet? wenn nicht dann wüßte ich nicht warum die probleme machen sollten,er ist ja nicht jeden tag da oder?
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