Mitglied inaktiv
Hallo, wie ich schon gesagt habe , habe ich ein Haus gemietet. Zum 1.6. Freu mich drauf. Nun hab ich Stress mit meinem Noch-Vermieter. Er sagt ich soll die Tapeten abmachen, obwohl ich diese nicht draufgemacht habe. Habe lediglich gestrichen. Soll ich den Maler fragen ob er mir dies bestätigt? Ich denke der Vermieter will die Kaution behalten (immerhin 1400,-) *ggrrr*. Nachmieter wollte Küche haben, nee die muß !!! raus. *ggrrr* Ok, Küche kann ich auch mitnehmen , neue Arbeitspaltte fällig, aber Rest passt. Aber die Tapete zu entfernen da hab ich keinen Bock. LG Jule
Wenn ich mit nicht irre... hängt glaube ich auch von der Dauer des Mietverhältnisses ab, bist Du nicht verpflichtet Tapeten zu entfernen. Sicherheit gibt Dir der Mieterschutzbund... würde ich mal anrufen oder mit dem Mietvertrag vorbeigehen...
hallo würd mich auch mal erkundigen. aber die küche kann drin bleiben,wenn der neue nachmieter sie dir abkaufen will. damit hat der vermieter doch nichts am hut.
Hallo Jule, idr übergibt man die Wohnung so, wie man sie bekommen hat...also renoviert oder unrenoviert...was steht denn im Mietvertrag?? Wie hast Du die Wände denn übernommen? Hast Du ne Rechtschutz?? Dann Anwalt oder halt Mieterbund... Küche sehe ich auch wie die Vorschreiber...damit hat der Vermieter nix zu tun...das ist eine Sache unter euch. lg heike
Was steht im Mietvertrag? Steht da "renoviert" oder "unrenoviert"? Wenn du sie unrenoviert übernommen hast, dann kannst du sie i.d.R. auch unrenoviert abgeben, ausser ihr habt im Mietvertrag eine anderweitige Absprache. Falls im Mietvertrag renoviert steht, dann ist es m.E. ein wenig widersprüchlich, wenn du die Tapete abmachen sollst. Das ist schliesslich keine Renovierung, im Gegenteil. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam - es ist egal was ihr so alles evtl. abgesprochen habt. Falls du gar keinen schriftlichen Mietvertrag hast oder aus deinem Mietvertrag nicht schlau wirst, würde ich mich auf jeden Fall mit dem Mieterverein in Verbindung setzen. Der kann dann dem Vermieter mitteilen was Sache ist. Auf die Kaution wirst du wahrscheinlich ein paar Monate warten müssen, sowieso.
Leider kann der Vermieter die Kaution bis zu 1 Jahr behalten. Es gibt aber ein neues Mieterrecht. Unbedingt mal durchlesen im Internet. Du brauchst auch keine Fenster zu putzen, wischen oder so es ist nur wichtig das es besenrein ist. WICHTIG ! Das er Dir deine Kündigung bestätigt!!! die 50zig Euro würde ich für eine auskunft beim Mieterschutzbund ausgeben
Nein, er kann die Kaution mitnichten ein Jahr behalten! Er kann lediglich den zu erwartenden Betrag einer Nebenkosten Nachzahlung einbehalten. Dieser Betrag würde sich ableiten aus Nachzahlung des letzten Jahres. Alles andere muß er UNVERZÜGLICH ausbezahlen wenn die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde. (Im Zweifel SOFORT anmahnen und 2 Wochen später gerichtlichen Mahnbescheid schicken!;-)) Die Frage mit der Renovierung wird hier beantwortet: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Checklisten/check8.htm gruß amadeus
ohje... Wir haben leider (auch) das Problem, dass unser ehemaliger vermieter die kaution nicht rausrückt. Waren beim Mieterschutzbund und die sagen, dass der Vermieter das Recht hat, die kaution 6 Monate nach Auszug einzubehalten. Da unsere Frist morgen abläuft, gehe ich am freitag gleich wieder zum Mieterschutzbund und lasse von deren Anwalt meinem Ex-Vwermieter einen netten Brief zukommen! Was super-wichtig ist: die Quittung, dass die Kaution gezahlt wurde! LG
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