Mitglied inaktiv
ab wann ändert sich die steuerklasse? bei trennung oder scheidung. wir haben derzeit 3/5 geht das dann auf 4/4 oder er auf 1 ich auf 2? wer bekommt den Kinderfreibetrag oder jeder 0,5 . danke
Hi, du bekommst, wenn du richtig ae bist(also kein volljähriger in deiner wohnung lebt, sondern nur alleine mit kind) Steuerklasse 2, er die 1. Kinder werden hälftig aufgeteilt! LG Doro
du 2 er 1 beide 0,5 würde ich so schnell es geht beantragen, denn du hast ja stkl 5!
ist das nach trennung oder scheidung so?
danke
Im Trennungsjahr könnt Ihr Euch noch gemeinsam veranlagen lassen, und da geht auch noch 3/5 oder 4/4 (kommt später bei der Veranlagung auf's gleiche raus). Im Jahr nach der Trennung seid Ihr dann sozusagen "einzeln". Das heißt 1/1 oder der, bei dem die Kinder dauerhaft leben, bekommt 2, WENN kein weiterer Erwachsener im Haushalt lebt. Jeder bekommt ein halbes Kind auf die Steuerkarte. Gruß, Elisabeth.
sobald du offiziell getrennt lebend gemeldet bist (sprich Ummeldung beim Amt) Laß dich aber nicht auf das Spielchen ein 4/4 oder 3/5 da ihr u.U. auch im Nachhinein dann noch *Rückzahlen müsst beim Lohnsteuerjahresausgleich*... Wie stehts denn mit der Wohnung? Du hast dich gar nimmer gemeldet --- annika
hi, >Laß dich aber nicht auf das Spielchen ein 4/4 oder 3/5 da ihr u.U. auch im Nachhinein dann noch *Rückzahlen müsst beim Lohnsteuerjahresausgleich*... hä?! 3/5 wird wenns bis dahin günstig war i. d. r. auch für den rest des jahres der trennung *insgesamt* günstiger sein, ebenso wie die gemeinsame veranlagung, die sowieso fraglos sein dürfte, wenn man an den vorteilen derselbigen im verlaufe des jahres schon vorab partizipiert hat. man muß sich halt über die verteilung des daraus entstehenden vorteils einig sein. greetz, nachtigall
ich kann mir nicht vorstellen, welche Vorteile es ihr bringen sollte bei STKL 5 (wenn sie denn arbeitet) zu behalten. und er keinen Unterhalt an sie zahlt und Steuervorteile der Kl 3 weiterhin nutzt. Zahlt er dennoch wäre es ratsam erst zum 01.01.08 die Trennung offiziell zu machen annika
hi, ebend, der springende punkt ist, dass man sich über die verteilung des vorteils im klaren sein muß, geht natürlich nicht, dass einer die vorteile von 3 alleine behält. die höhe dieses vorteils hängt natürlich von den individuellen einkünften ab. z. b. sähe ich nicht, wo der vorteil für die gesamten zu verteilenden mittel, die im fall der trennung ja meist eher geringer sind, läge, wenn die einkommen weit auseinanderliegen. zumal, wenn der steuerklassenwechsel im laufe des jahres erfolgen sollte: dann schiebt sich die auseinandersetzung über den vorteil der gemeinsamen veranlagung (und 3/5 bildet diese nur vorweggenommen ab) nur bis zur selbigen hinaus. greetz, nachtigall
Hallo, da frage ich doch direkt was dazwischen. Eigene Kinder gelten nach der Scheidung nicht als Erwachsene, oder? Meine Große wäre dann nämlich schon 18, ginge aber noch zur Schule. Könnte ich trotzdem Steuerklasse 2 bekommen? LG Viktoria
Solange du für sie Kindergeld bekommst, hast du den Anspruch auf Lohnsteuerklasse 2.
Lieben Dank!
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