Mitglied inaktiv
Hallo, unser Kurierfahrer hat mir gerade sein Herz ausgeschüttet :) Er hat eine Tochter, die bei der Mutter lebt, er aber 1/2 der Zeit hat. Er zahlt Unterhalt usw. alles geregelt, jetzt hat er seine Steuererklärung gemacht, errechnet wurde Summe x bekommen hat er nun 600 EUR weniger, da seine Ex, ohne ihn zu informieren oder sowas das Kind komplett bei sich eintragen lassen, d.h. alle Freibeträge usw. gehen an Sie. Er sagt, das geht angeblich einfach so, und mus dem Vater nicht mitgeteilt werden. Ich dachte immer das geht nur, wenn der Unterhaltzahlende nicht voll oder garnicht zahlt ( irgendwas mit 75 % ) und ich dachte der andere mus zustimmen, d.h. was utnerschreibe. Kennst sich damit jemand aus ? Ich würde ihm gern was raten, aber habe wenig Ahnung von Steuern. Und ich denke Geld für einen Anwalt hat er nicht, wo könnte er sonst hingehen um sich schlau zu machen ? Danke LG D.
Hatte vergan genes Jahr das selbe Problem, dabei geht es um den zweiten Freibetrag wegen Betreuungskosten/-pauschale. (da gibt es zwei Beantragunsmöglichkeiten, wenigstens bei einem kann man ein Kreuzchen setzen, was diese Mutter wohl tat) Der betreuende elternteil kann den kompletten Betrag auf sich übertragen lassen, das ist rechtl. völlig in Ordnung, kann aber finanzieller Blödsinn sein, so wie bei uns. Bei der Mutter meines Sohnes brachte der komplette Betrag nichts, bei mir ca 200€. Wir haben uns geeingt, dass sie auf eine Übertragung des kompletten Freibetrag verzichtet und wir uns meinen Vorteil teilen..... Die von deinem Herzausschütter genannte Betrag ist aber ziemlich hoch, hier mag es noch andere Probleme geben, evtl. hatte er zuvor den kompletten Betrag und nun nichts mehr..... Der normale Kinderfreibetrag, der mit dem hälftigen kindergeld verrechnet wird, der wird nur dann übertragen, wenn die von doir genannten Bedingungen erfüllt sind. Ich würde: 1. Mit der Mutter reden 2. eine Einigung suchen 3. Sachbearbeiter beim Finanzamt kontaktieren, aber das dürfte nicht viel bringen, da die Formulare nunmal dieses eine Kreuzchen ermöglcihen....
Danke Rainer, und long time no hear :) Die reden nicht miteinander, da herscht Krieg. LG D.
hi rainer, >Der betreuende elternteil kann den kompletten Betrag auf sich übertragen lassen, das ist rechtl. völlig in Ordnung, kann aber finanzieller Blödsinn sein, so wie bei uns. allerdings kann der betreufreibetrag nur dann per kreuzchen übertragen werden, wenn das kind nur bei dem beantragenden allein einen wohnsitz angemeldet hat. einen zweitwohnsitz sollte man sich aber bei regelmäßigem "umgang" auch ohne zustimmung des anderen, auch ohne sorgerecht, eintragen lassen können. das melderecht kennt hier gemeinhin nur den meldepflichtigen(!) wohnungsinhaber. lediglich beim hauptwohnsitz ist sorgerecht von belang. allerdings bedarf es ggf. etwas überzeugungsarbeit bei der meldebehörde. greetz, nachtigall
.... und generell sollte man solche Freibeträge immer so nutzen, dass sie einen vollen Effekt haben, was jedoch nur möglich ist, wenn man noch einigermassen kommunizieren kann, bzw. einen Vermittler hat...
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