littlefamily
Hallo, mir steht die Trennung von meinem Mann bevor.. hab eweiter unten gepostet wieviel ich verdienen "darf" falls ich Hartz 4 bekomme. Das hört sich natürlcih alles blöd an, habe mich falsch ausgedrückt. ich war vor zwei Jahren arbeitslos habe geld bekommen udn hatte einen 400 Euro mini job. EIgentlich hätt ich nur 165 Euro verdienen dürfen. Ich ahb natürlich für meine 400 euro gearbeitet udn halt dann weniger bekommen, deswegen habe ich nachgefragt, ich möchte einfach gerne arbeiten udn lieber ohen Hartz 4 auskommen. Was kenn cih nru für ärgerliche Geschichten in meiner Umgebung. Ehepaare sind beie zuhause, udn bekommen den teuersten privaten KIdnergarten bis 16 uhr bezahlt udn ich hab ewig nach einem platz gesucht ....uuahhhh...hoffe ihr verstewht mich...kann mcih manchmal nciht so gut ausdrücken....bin im reden einfach besser;-) LG, Anja
Hallo Soweit ich unten gelesen habe ist doch alles gut. Wurdest schon richtig verstanden. Dreh den Gedanken mal um. Du darfst so viel verdienen wie es Dir möglich ist, hast das Geld UND 165€ mehr als vorher ! Die sind ja frei und Dein Verdienst. Die 235€ die die Arge dann nicht mehr zahlt ziehen sie ja nicht ab, Du benötigst sie von der Arge nicht mehr, weil Du sie selbst erwirtschaftest. Ich habe eine zeitlang die Einarbeitung in einer Firma gemacht, und viele wollten den Job nicht, weil sie dann "nur" 100€ mehr als vom Amt hätten. Habe ich nie verstanden, denn sie finanzieren sich ganz alleine UND haben 100 € mehr. Und die anderen Leute .. so what, die haben mit Deinem Leben ja nichts zu tun. Wer weiß was hinter deren Türen so alles abgeht Alles Gute
... woher kommt der Betrag von 165,- €, "die ja frei vom Verdienst sind."?
Das höre ich öfter und würde einmal gerne wissen, wo das steht.
Viele Grüße
Ralph
Damals bei mir war es so, dass die ersten 100 Euro frei sind und dann von jeden weiteren 100€ 20% anrechnungsfrei waren. Machte dann bei 400€ Verdienst 160€ die anrechnungsfrei waren.
Sind die 165 nicht in Verbindung mit ALG I gemeint
160,- € sind nicht 165,- €.
Ich reite bewußt darauf herum, weil es diese ominösen 165,- €, "die man höchstens dazuverdienen darf", ja tatsächlich gibt, allerdings nicht im SGB II (Arbeitslosengeld II = "HartzIV" = Sozialhilfe), sondern im SGB III (Arbeitslosengeld I = DAS Arbeitslosengeld, das man unmittelbar nach längerer Berufstätigkeit erhält).
Beides hat miteinander nichts, gar nichts, zu tun. ALG II wird aus Steuermitteln finanziert, während das klassische Arbeitslosengeld I eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung ist. Allein daraus wird bereits der völlig unterschiedliche Ansatz deutlich. Das eine soll verläßlich den Lebensunterhalt sicherstellen (ALG II), das andere hat mit bder Lebenssituation des einzelnen nichts zu tun und wird tabellarisch nach dem letzten Nettoverdienst errechnet (ALG I).
Die 165,- € sollte man im Zusammenhang mit HartzIV deshalb am besten gleich vergessen. Bei 600,- € brutto z.B. bleiben 200,- € anrechnungsfrei, bei 800,- € brutto sind es 240,- €.
Viele Grüße
Ralph
Schnall ich nicht
Bei 600 brutto sind 200 netto ? anrechnungsfrei ?
Also ich bekam damals H4 und habe gearbeitet.
Ich durfte exakt 100€ + 20% vom Rest behalten.
Die AP schrieb ja aber selbst H4 ?
... rechne mal:
600,- € brutto (nach dem Bruttolohn werden im SGB II die Freibeträge errechnet), davon 100,- € frei, verbleiben 500,- €, davon 20% = weitere 100,- €, macht zusammen 200,- € Freibetrag.
Wenn nun z.B. von den 600,- € brutto 470,- € netto vom Arbeitgeber überwiesen werden, bleiben DAVON diese 200,- € bei der Arge anrechnungsfrei, der Rest (in unserem Beispiel wären das 270,- €) werden als Einkommen auf das ALG II angerechnet.
Wenn man das auf 800,- € brutto umrechnet, verbleibt ein Freibetrag von 240,- €.
Allerdings, das kann man nicht endlos so weiter rechnen, ab 800,- € brutto wird es sehr kompliziert, das führt hier zu weit. Sinn der Sache ist es ja letztlich, daß man sich ab einem gewissen Einkommen völlig selbst finanziert.
Viele Grüße
Ralph
Geschnallt :-)
Bei und bekommen Leute die nicht arbeiten keinen Ganztagsplatz bezahlt sondern maximal 6h. Was sollen die auch machen? Keinen KiTa-Platz bekommen und dann bekommen sie von einem auf den anderen einen GanztagsPlatz, wenn sie einen Job finden?
hier bekommen alle, die irgendwie algII erhalten, nur die 6 stunden gezahlt (ohne essen und co) darüberhinaus können mehr stunden bezahlt werden, wenn das jugendamt den platz für besonders nötig hält.
bei ALG2 und auch das Mittagsessen im Rahmen des Bildungsteilhabepakets. LG Sibs
Das macht jede Stadt / Region anders. Gerade selbst erlebt. In der Stadt behielt er trotz Elternzeit den Ganztagsplatz, nun hier auf dem Land hatte er Anspruch auf 4 ! Stunden, da ich in Elternzeit bin.
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln