giftzwerg73
Guten Morgen
Bin etwas verwirrt u.weiß nicht was nun stimmt u.was nicht.Im Netz konnte ich auch nichts richtig aussagekräftiges darüber finden.
Hat bei einem unehelich geborenem Kind ab jetzt der Erzeuger automatisch mit das Sorgerecht nach einem neuen Gesetz ?
Vielleicht weiß das ja jemand von euch !!!
LG Silke
Wenn keine Sorgerechtsvereinbarung unterschrieben wird, hat die Mutter bei einem unehelich geborenen Kind das alleinige Sorgerecht. Väter, die sich um ihre Kinder kümmern haben allerdings jetzt bessere Möglichkeiten (nach einiger Zeit) das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich einklagen zu können.
Automatisch ist das noch nicht so, aber.. Soviel ich weiss ist, wenn er es will, hat er sehr gute Chancen, es auch so bekommen. Füher konnten unverheiratete Frauen das alleinige SGR behalten, das ist halt heute nicht mehr so einfach.
...eine Anwältin erzählte mir das,denn es gäbe wohl ein neues Gesetz ! Kann aber nichts darüber finden im Netz,außer das Gegenteil...darum bin ich auch verwirrt !
es ist so, wenn er es beantragt, kann er es bekommen
...so kenne ich das ja auch nur !
Er muss es auch begründen können und (aktuell noch) nachweisen, dass er sich um sein Kind regelmäßig kümmert. Der KV meines Juniors hätte da keine Chancen...
Huete dich vor dieser Anwaeltin, die derzeitige Rechtslage in Deutschland sieht noch immer das alleinige Sorgerecht fuer ledige Muetter vor.
lass ihn die kleine so oft wie möglich sehen, auch wenn es schwer fällt. wenn ihr euch einig seid und der vater sich kümmert und eine struktur dahinter steht, schadet es niemanden. mein sohn stand kurz vor seinem 3. geburtstag, als wir uns getrennt haben. wir haben uns verbal gehasst, mein mann und ich. aber feste tage haben wir nicht eingeführt. das einzigste was regelmäßig ist, sind die papa-wochenenden aller 14 tage. da ich im schichtdienst bin, sieht er den kleinen fast jeden tag und er richtet sich überwiegend nach meinem dienstplan. ICH habe mich damals getrennt und es hat natürlich auch gescheppert und verletzter stolz seinerseits usw. aber was den kleinen betrifft, haben wir uns immer wortlos geeinigt. hat er was vor, nehme ich den kleinen auch mal ausser der reihe und umgekehrt. er wird nun bald 6 jahre alt. lg und alles gute
Er hat nur Umgangsrecht, kann sich aber das SR einklagen!
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