Mitglied inaktiv
deinen gedanken der pkh für meine tochter habe ich aufgegriffen und habe bereits angefragt. geht das nicht und sollten die weiteren kosten um die 500€ betragen, werde ich zur not putzen gehen. ich werde meine tochter nicht zu etwas zwingen, was sie sowenig will, wie das. sie hat dem kv gestern noch einen brief geschrieben, indem sie im wiederholt mittteilt, daß sie nicht möchte. es wird nichts bringen... ich fühle mich dermaßen alleingelassen, ich kann es nicht beschreiben.
Ich drücke euch die Daumen dass das mit der PKH klappt! Da es ja um das Umgangsrecht Deiner Tochter geht müsste das eigentlich funktionieren. *daumendrück* Irgendeinen Ausweg aus dem Alptraum muss es schliesslich geben! Lieben Gruß Corinna
Hey Vallie, ich denke, daß mehrere Dinge unumgänglich sind, und das solltest Du zusammen mit Deiner Tochter besprechen und durchziehen. Der Umgang ist festgelegt, das Urteil, soweit ich es in Erinnerung habe, auch rechtskräftig. Du solltest deshalb jetzt Deine Tochter darin unterstützen, diesen Umgang zunächst ein paar Mal stattfinden zu lassen. Zum einen ja sowieso schon von Gerichts wegen, zum anderen aber auch, um Erfahrungen aus diesen Umgangsterminen zu sammeln und unbedingt auch schriftlich festhalten zu können. Sollte es entgegen den Erwartungen aller Beteiligten in Eurem Umfeld gut klappen... was wäre dann dagegen einzuwenden, außer, daß DEIN Magen sich umkehrt? Das wäre dann allein Dein Problem, aber nicht (mehr) das Deiner Tochter. Wenn sich aber Eure Befürchtungen und/oder die Gefühle Deiner Tochter nicht ändern bzw. bestätigen, so habt Ihr nach Durchführung einiger Umgangstermine sehr viel bessere Argumente und damit bessere Aussichten, ein erneutes Gerichtsverfahren anders ausgehen zu lassen. Die jetzt verinnerlichte "Ich-und-meine-Tochter-wollen-nicht"-Haltung ist im höchstem Maße kontraproduktiv und treibt Euch, insbesondere aber ja Deine Tochter, nur noch tiefer in's Schlamassel. Vallie, auch wenn Du es nicht gerne hörst, aber im Moment ist da doch aktuell nichts zu machen! Und mein Grundsatz ist immer noch: Erst schießen, wenn die Kohorten versammelt sind und die Legionen stehen! *g* Deshalb: Alles über den Umgang festhalten, Argumente sammeln, und wenn die Umgangstermine dann wirklich ein Fiasko sind, mit Anwalt und Jugendamt (plus Tochter) Strategie festlegen. Und wenn alles bereit liegt inclusive Munition zum Nachschießen, dann könnt Ihr losfeuern! Deine Intension, das Gerichtsurteil laienhaft torpedieren/boykottieren zu wollen, halte ich in Bezug auf Deine Tochter für außerordentlich gefährlich. Du verbaust Dir bei Gericht für die Zukunft nahezu alle Optionen, es liefe alles auf einen Pyrrhussieg hinaus, und wollt Ihr doch beide nicht, oder? :-) Viele Grüße Ralph/Snoopy
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