Mitglied inaktiv
o.T.
Du kannst bei der Unterhaltsklage (wenn Du noch keinen Titel hast, fang jetzt schon mal an, damit Du möglichst auf Prozesskostenhilfe und Beratungsschein zurückgreifen kannst) einen sogenannten dynamischen Titel erreichen. Dieser gilt bis zum 18.Geburtstag und wird nur geändert, wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern. So hast Du schonmal Die Ansprüche des Kindes (Mindestunterhalt) mit einem Aufwasch abgesichert. Ab 18 muss sich ja unser Nachwuchs sowieso selbst um die "Geldbeitreibung" kümmern. Normalerweise verdienen die aber in diesem Alter auch nicht so viel, als das sie RA und Gerichtskosten zahlen müssten. Nutze am Besten die Zeit, die Du jetzt noch hast. Arbeiten/Kind und Rechtsstreß ist für mich eindeutig etwas zu viel. ;o) Gruß Corinna
Hi, hier noch was, bin kaum konfus, was ;o): Bei Prozesskostenhilfe wird ja alle vier Jahre geprüft, ob man in der Lage ist etwas davon zurückzuzahlen. Da ich ab April wieder arbeite, werde ich sicher herangezogen (obwohl, bei 950 Netto und drei Kiddis...)Wie auch immer, wie ich vorhin auch geschrieben habe, werde wohl bei RA besser als bei der Beistandschaft aufgehoben. So, nochmals dank,lg annipanni
Du beantragst ja nicht den Beratungsschein / Prozesskostenhilfe, sondern Dein Kind. Damit ist Dein Freibetrag sowieso höher, als wenn Du beantragen würdest. Bei 950 Euro für Dich und drei Kinder gibt es eher ergänzendes ALG2 als eine Rückzahlung der PKH... Gruß Corinna
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