Mitglied inaktiv
Hallo und Guten Morgen, ich habe da mal eine Frage. Und Zwar...ich wohne im mom noch mit meiner Kleinen in einer 2 Zimmerwohnung, die von der Mainarbeit bezahlt wird. (Miete) Die Kaution für diese Wohnung hat ebenfalls die Mainarbeit übernommen, mit einem Schreiben das ich selber die Kaution zurückzahle insofern ich von den Leistungen wegfalle trotzdem aber in der Wohnung wohnen bleibe. Jetzt ist aber Folgendes: Ich und mein Freund, wollen im Dezember zusammenziehen. Ich habe meine jetzige Wohnung zum 31.12.07 gekündigt, und für den 01.12.07 haben wir einen Mietvertrag für eine neue Wohnung. Wir wollen vorraussichtlich am 14.12.07 Heiraten. Meine Frage dazu. Wie ist das dann mit der Mietzahlung für meine jetzige Wohnung die gekündigt ist? Zahle ich diesen einen Monat dann selber die Miete, oder übernimmt dieses noch die Mainarbeit? (Falle dann sowieso von Harz4 weg, bekomme wenn höchstens noch ergänzendes Harz4 was ich aber nicht möchte da ich ein Job suche) Wie ist das dann mit der Kaution? Laut schreiben muss ich sie ja selber zurückzahlen, wenn ich von den Leistungen weg falle. Ich aber wohne ja dann nur noch nen paar Tage drinnen bis zum 31.12.07 Ist es dann trotzdem, das die vermieterin dieses an die Mainarbeit abzahlt oder zahle ich das dann auch selber? Ich selber warte auf einen Rückruf von meinem Leistungsbearbeiter um dieses zu fragen, nur er meldet sich nicht. Die Mainarbeit, trägt bei Ihm nur ein Rückruf ein. Durchwahl habe ich gesagt bekommen geben sie nicht. Ich weiss ist ein bischen verwirrt...aber im mom ist es einfach nur das alles auf einmal kommt. Der Umzug, und ich könnte da wo wir hinziehen nen Job haben nur hat meine Kleine noch keinen neuen Betreuungsplatz. Gruß Jessi
Hallo Jessi, da Ihr zum 01.12.2007 zusammenzieht, besteht der Bedarf Deiner Miete für 12/07 nicht mehr, die müßtet Ihr selbst aufbringen. Hinsichtlich der Kaution mußt Du das beim Amt noch einmal klären. Bei uns ist es so, daß die Antragsteller eine Abtretung unterschreiben müssen, derzufolge der Vermieter die Kaution an die Stadt zurückzahlen soll, solange die Kaution bei der Stadt nicht beglichen ist. Der Vermieter muß zusätzlich unterschreiben als Zeichen, daß er davon weiß (und behält ein Exemplar für seine Mietakte). Wenn es bei Euch ähnlich ist, muß die Stadt dem Vermieter lediglich eine Bankverbindung nennen, er zahlt zurück (mit Zinsen), und die Sache ist erledigt. WENN Du natürlich mit Deinem Freund in Deiner Wohnung wilde Parties gefeiert hast mit Sekt an die Decke und so, wenn mit anderen Worten die Kaution aufgefressen wird, um das Ganze wieder zu beseitigen, dann bist Du weiterhin bei der Stadt (und ggf. zusätzlich beim ehemaligen Vermieter) in der Kreide... *grins* Alles Gute und viel Glück für Euch Ralph/Snoopy
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