Mitglied inaktiv
Hallo Ralph, habe schon öfters hier mitbekommen, das du in Hamburg wohnst und bei der ARGE o.ä. arbeitest!!Habe eine Frage und hoffe du hilfst mir... Ich möchte mich nun endgültig von meinem Mann trennen und möchte dann wieder zurück nach Hamburg, dort lebt auch meine Schwester und alte Freunde. Was und Wo ist in Hamburg meine 1te Anlaufstelle?? Ich werde wohl am Anfang dort von Hartz 4 leben müßen bis ich dort Arbeit hab und einen KIGA Platz für meinen Sohn.Möchte allerdings nicht direkt in Hamburg sondern Reinbek oder so wohnen!!Ebend etwas ruhiger und ländlicher...Wie teuer darf eine Wohnung für mich und meinem Sohn sein??Wo muß ich da genau hin um alles zu beantragen usw. weiß einfach überhaupt nicht wo ich anfangen soll!!!Wie sieht es mit Umzugskosten aus??Hab ich bestimmt keine Chance was zu bekommen oder??? Vielen Dank im voraus. LG,Andrea
Hallo Andrea, es kommt darauf an, wo Du letztlich wohnen willst. Die Richtwerte für die Mieten kann Dir dann nur die entsprechende ALGII-Dienststelle nennen. Da müßtest Du Dich ggf. für jeden in Frage kommenden Ort getrennt erkundigen, weil das von Landkreis zu Landkreis verschieden ist und selbst dort noch Unterschiede zwischen den Ortschaften bestehen. So hat z.B. der Landkreis Pinneberg für die Orte Quickborn, Wedel und Pinneberg noch wieder unterschiedliche Beträge. Eine allgemein zuständige Dienststelle für "Neuzugezogene" gibt es nicht. Das ist immer an die (zukünftige) Meldeadresse gekoppelt. Wegen Umzugskosten solltest Du bei der jetzt für Dich zuständigen Gemeinde nachfragen. Viele Grüße Ralph/Snoopy
danke schonmal für deine Auskunft... Und wie sind die Richtwerte in Hbg. vielleicht bekomme ich dort ja auch was passendes...Hat den Hbg. eine allgemeine Anlaufstelle oder´hat jeder Stadtteil seine eigene??Und wo bekomme ich das raus wo welche ARGE ist!! Und wegen Umzugskosten ich bekomme ja mom. kein ALG2 Ich weiß Fragen über Fragen ist halt schwierig wenn man nicht vor ORT ist!! LG,Andrea
Hallo Andrea, die Richtwerte in HH sind seit 01.07.2007 geändert und von Baujahr zu Baujahr des jeweiligen Hauses verschieden. Das ist zu kompliziert, um es hier im Einzelnen darzustellen. Die Bandbreite geht für 2 Personen z.B. von 321-424,- € plus Nebenkosten. Jede Straße in Hamburg hat sein zuständiges Amt. Ohne Ortskenntnisse ist das nicht so einfach. Ralph/Snoopy
und woher weiß ich wer für welche Straße zuständig ist bzw. wieviel die Wohnung kosten darf??Hast du da evtl. ne Adresse oder sogar Tel.nr??? Grob kenn ich mich in Hamburg ja aus habe dort vor 6Jahren schonmal gelebt!! LG,Andrea
Hallo, https://gateway.hamburg.de/HamburgGateway/FVP/Application/Index.aspx Versuche, Dich da mal durch den Zuständigkeitsfinder zu ackern. Hier ist Fachliche Weisung für §22 SGB II, gültig NUR ür Hamburg. Die erste Tabelle, die kommt, nennt die Höchstwerte der jeweiligen Baujahre für die NETTOkaltmiete (Betriebskosten und heizkosten werden zusätzlich übernommen). http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-familie/infoline/dienstvorschriften/fachanweisungen/sgb-02/kap-03/22/kdu-hoechstwerte.html An alle anderen: DAS GILT NUR IN HAMBURG SO und ist keinesfalls für andere Gemeinden in Deutschland bindend!!!!!!!!!!! Beide Links sind aus www.hamburg.de, also seriös. Viele Grüße Ralph/Snoopy
Dankeeeeeeeeee
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