zeitnah
Hallo, ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Mein, von mir getrennt lebender Nochehegatte, möchte Prozesskostenhilfe in einer Steuersache beantragen und möchte nun von mir die letzten 3 Gehaltsnachweise. Muss ich ihm diese diese zukommen lassen? Ich habe nämlich keine Lust für diese Steuergeschichte bzw. für seinen Anwalt zu zahlen. Er ist zwar arbeitsuchend, ich bin berufstätig. Jedoch betreue ich unser Kind und er zählt keinen Unterhalt. Danke für eure Antworten!
Ich weiß, dass du behaupten kannst, PKH stünde ihm nicht zu. Ich weiß nicht, was dann passiert. Ob er gegen dich klagen muss/kann auf Herausgabe von Unterlagen etc. Könnte es sein, dass du ihm auch noch unterhaltspflichtig bist? Das hatte mein Ex mal angeträumt. ...
Es geht hier nicht um die Prozesskostenhilfe in einer familienrechtlichen Angelegenheit sondern um eine Steuersache/ Steuerhinterziehung. Ich weiß nur, dass Nochehepartner ihr Einkommen bei Unterhalts- und Scheidungssachen freilegen müssen. Aber ob dies auch auf strafrechtliche Angelegenheiten zutrifft, weiß ich nicht. Zu Unterhalt bin ich ihm nicht verpflichtet, da ich zu wenig verdiene und auch noch unser Kind betreue und versorge. Er zahlt keinen Unterhalt fürs Kind.
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln