Mitglied inaktiv
guten morgen ich bin da so gar nicht bewandert und frage hier mal frech nach. mutter setzt anwalt ein um mehr unterhalt zu bekommen (dieser steht ihr auch zu, vater will aber weniger zahlen) dann klagt sie doch im namen der kinder -wenn es zur klage kommt, wird doch im namen der kinder geklagt. warum muss mutter für sich und NICHT für die kinder pkh beantragen? da fehlt mir das verständnins - mag mir jemand auf die sprünge helfen? greetz anahid
Hallo, die Mutter muß die PKH beantragen, weil sie der gesetzliche Vertreter der minderjährigen Kinder ist und als solcher für alle Belange die Kinder betreffend verantwortlich ist. Wenn Du das nötige Einkommen hättest, dann müßtest Du die Kosten für Deine Kinder auch tragen. Ich hoffe, Du verstehst, was ich meine...?!? LG Kerstin
Hallo, also ich habe die Prozesskostenhilfe im Namen meiner Tochter beantragt und auch nur ihr "Vermögen" angegeben. Ist so durchgegangen. VG, Lissy
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