Elternforum Alleinerziehend, na und?

oh hilfe......ARGE antrag (unterhaltspflicht)

oh hilfe......ARGE antrag (unterhaltspflicht)

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ich bin gerade dabei den ALG II antrag auszufüllen. da die trennung seit gestern abend offiziell ist will er natürlich auch nicht mehr für mich aufkommen... wir sind getrennt von bett + tisch, ich habe ein zimmer im obergeschoss bezogen. jetzt muss ich im antrag die unterhaltspflicht eintragen. muss er für meine kinder jetzt unterhalt zahlen, obwohl sie noch in seinem haushalt leben? für meine große (nicht sein kind) ist er ja sowieso nicht unterhaltsverpflichtet oder?...aber für die kleine? oh mann.....was für ein papierurwald :o( lg mic


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

da musst beim JA anfrage, für die große würde ich auch "nein" sagen, aber wie das bei derk leinen im selben Haushalt aussieht, eigentlich schon, da ihr ja jetzt "2 getrennte Haushalte" habt


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

meines wissens steht dir von der arge der regelsatz ausser der alleinerziehenden mehrbedarf. der glaube ich nicht. und wegen dem unterhalt das geht ja nach tabelle. müsstest du evtl zum jugendamt. irgendwer muss das ja errechnen. vg


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

zum jugendamt :o/ lg mic


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich denke, das mit dem Zusammenwohnenbleiben ist generell keine gute Idee.. Wer weiss, ob euch die Arge nicht weiterhin als Bedarfsgemeinschaft ansieht. Und Steuerklasse 2 bekommst du auch nicht. Kindesunterhalt: ich vermute, wenn er keine Kosten mehr für die Kinder mitträgt (Miete, Essen etc.), muss er Unterhalt zahlen. Aber ein Anruf beim JA wäre wohl wirklich angebracht. LG Berit