Mitglied inaktiv
ich bin gerade dabei den ALG II antrag auszufüllen. da die trennung seit gestern abend offiziell ist will er natürlich auch nicht mehr für mich aufkommen... wir sind getrennt von bett + tisch, ich habe ein zimmer im obergeschoss bezogen. jetzt muss ich im antrag die unterhaltspflicht eintragen. muss er für meine kinder jetzt unterhalt zahlen, obwohl sie noch in seinem haushalt leben? für meine große (nicht sein kind) ist er ja sowieso nicht unterhaltsverpflichtet oder?...aber für die kleine? oh mann.....was für ein papierurwald :o( lg mic
da musst beim JA anfrage, für die große würde ich auch "nein" sagen, aber wie das bei derk leinen im selben Haushalt aussieht, eigentlich schon, da ihr ja jetzt "2 getrennte Haushalte" habt
meines wissens steht dir von der arge der regelsatz ausser der alleinerziehenden mehrbedarf. der glaube ich nicht. und wegen dem unterhalt das geht ja nach tabelle. müsstest du evtl zum jugendamt. irgendwer muss das ja errechnen. vg
zum jugendamt :o/ lg mic
Ich denke, das mit dem Zusammenwohnenbleiben ist generell keine gute Idee.. Wer weiss, ob euch die Arge nicht weiterhin als Bedarfsgemeinschaft ansieht. Und Steuerklasse 2 bekommst du auch nicht. Kindesunterhalt: ich vermute, wenn er keine Kosten mehr für die Kinder mitträgt (Miete, Essen etc.), muss er Unterhalt zahlen. Aber ein Anruf beim JA wäre wohl wirklich angebracht. LG Berit
Die letzten 10 Beiträge
- Vater will keinen Kontakt
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff