Elternforum Alleinerziehend, na und?

nun alleinerziehend...brauche Hilfe!

nun alleinerziehend...brauche Hilfe!

olgusha16

Beitrag melden

Hallo! Ich hoffe ihr könnt mir helfen ich kenne mich mit dem Thema gar nicht aus. Mein Lebenspartner hat sich von mir getrennt. Ich habe ein 9 Monate altes Baby mit ihm. Nun sind wir (ich und Baby) zu meinen Eltern gezogen und ich bin auf der Wohnungsuche. Zur Zeit kriege ich Elterngeld, etwas über 600 Euro und Kindergeld für den Kleinen. Kann mir bitte jemand sagen was ich noch beantragen kan und wo??? Was steht mir alles zu? Und wie habt ihr es mit Besuchsrecht des Vaters des Kindes ausgemacht. Danke im Vorraus. Olja P.S. ach ja Eltergeld werde nur noch bis April kriegen, dann habe ich noch ein Jahr Erziehunsurlaub.


AT

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von olgusha16

Wie schaut es denn mit unterhalt aus? Lg


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von olgusha16

Unterhalt fürs Kind (u.U. auch für dich) sollte DRINGEND berechnet werden, denn diese Angaben zu Einnahmen brauchst du, wenn du Wohngeld, aufstocken Hartz4 o.ä. beantragen willst. Wenn du H4 beantragen musst bedenke, dass du dann nicht irgend eine Wohnung nehmen kannst sondern eine, die den Maßgaben des Jobcenters entspricht (Kosten/Größe).


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von olgusha16

Dein Ex muss für das Kind Kindesunterhalt und für dich (nach Leistungsfähigkeit) auch Betreuungsunterhalt bezahlen. DAS muss auf jeden Fall erst einmal geklärt werden, bevor Du Dich an staatliche Stellen bezüglich irgendwelcher Zuschläge wenden kannst. Umgang entweder selbst regeln, oder über das Jugendamt machen. Dort wird auch der Unterhalt für das Kind berechnet.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von olgusha16

Hallo! Ja Unterhalt bekommst du noch ungefähr 250 euro für das Kind! und wohngeld für dich und das Baby beantragen und Kinderzuschlag! Wohngeld beantagt man bei der Gemeinde und Kinderzuschlag beim der Kindergeldstelle glaube ich oder Arbeitsamt! Sollte das Geld dennoch nicht reichen mußt du oder solltest du Hartz 4 oder Arbeitslosengeld beantragen. Dann bekommst du aber kein Kinderzuschlag und für dich kein Wohngeld sondern nur für das Baby. Mit dem Umgang besuch des Vaters kannst du mal probieren das ihr euch dem Baby zuliebe zusammen setzt und anständig miteinander redet wann er Zeit hat und vorbeikommen will und so. Sollte das nicht klappen weil ihr zu sehr zerstritten seit kann das Jugendamt da weiterhelfen und vermitteln. mein Exmann kommt die Kinder alle 2 Wochen übers Wochende holen! Weihnachten und Silvester wechseln wir uns immer ab! und wenn er Urlaub hat im Sommer holt er die Kinder immer 1 woche zu sich ! Wir reden auch über alles was die kids betrifft und sprechen uns da auch wegen der erziehung ab. Damit die kids nicht so verwirrt sind. Ich wünsche euch alles gute du schaffst das schon! LG Jule


Savanna2

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

wenn dieser höher ist. Keine Ae die Unterhalt bekommt bekommt auch den Zuschlag. Ansonsten kann ich mich nur anschließen. Wie ist denn euer Verhältniss?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Savanna2

achso das mit dem Kinderzuschlag wußte ich nicht das ist mir nur eingefallen das es das auch noch gibt! unser verhältnis ist sehr gut aber das hat auch viel arbeit gebraucht und ist teilweise immer noch harte arbeit! Er hat mir viel schlimmes angetan und eigentlich will ich ihn nicht mehr sehen aber den Kindern zuliebe muß es halt sein. Da die am meisten darunter leiden wenn wir uns streiten oder so und das wollen wir nicht!


CKEL0410

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von olgusha16

hallo uh für das kind und ggf für dich. wie kann man denn sagen das sie 250 euro bekomm!!!!! das ist gehalts abhängig!!!!!!!!!!! wenn das kind uh und kg bekommt ,stehen die chancen zum kinderzuschlag schlecht! wird wohl auf h4 hinauslaufen wenn er schlecht verdient,solang du nicht arbeitest.