Elternforum Alleinerziehend, na und?

Nochmal zum Unterhalt

Nochmal zum Unterhalt

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, erstmal danke vallie für Deine Antwort. Von der Düsseldorfer Tabelle kann ich zumindest den Kindesunterhalt ausrechnen. Wird mein Mann für mich auch noch etwas zahlen müssen? Wir waren acht Jahre verheiratet, seit sechs Jahren bin ich in Elternzeit und arbeite nicht. Vielleicht kann mir noch jemand einen Tipp geben? Vielen Dank und liebe Grüße, Hanna


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hi, dazu müsste man mehr Daten von Dir wissen, z.B.: - was verdient er ? - habt ihr Schulden, Haus etc. Gutck doch mal bei www.mein-recht.de nach LG D.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

es gibt einen trennungsunterhalt, der in der regel höher ist als der ehegattenunterhalt NACH der scheidung. aber wie dani sagt, es kommt auf ihn an, die schulden kann er sich z.t. von seinem netto abziehen, selbstbehalt sind 900€ oder in der größenordnung. du wirst dich nach einer arbeit umsehen müssen, sonst wirds bitter und du mußt alg2 beantragen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

kenne ich mich null aus, aber ich glaube, das verlangt sowieso selbstversorgung von dir, zumal dein jüngstes kind schon im kiga sein muß...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das ist alles viel zu kompliziert, um das in einem Forum mal eben zu beantworten. Dazu kommt, daß es zum 1.1.08 Änderungen im Unterhaltsrecht gab, deren Auswirkungen noch gar nicht richtig klar sind. Du solltest unbedingt einen Anwalt finden. Den brauchst Du für die Scheidung später sowieso. Wenn Du kein Einkommen hast, bekommst Du wahrscheinlich Prozesskostenhilfe. Sag das dem Anwalt, wenn Du einen Termmin ausmachst, der hilft dann bei der Beantragung. Wenn Dein Mann sehr üppig verdient, muß er sonst den Anwalt zahlen, aber auch darum kümmert sich der Anwalt normalerweise. Zum ersten Termin solltest Du Unterlagen über Eure Einkommenverhältnisse mitbringen. Am besten ist immer die letzte Steuererklärung. Falls sich seitdem sehr viel verändert hat, die letzten Einkommensnachweise. Wenn Du nach der Trennung und/oder Scheidung auf ALG2 angewiesen bist, muß die ARGE Deine Wohnung "genehmigen". Deswegen sollte bevor Du ausziehst zumindest klar sein, ob der Unterhalt reicht oder nicht. Gruß, Elisabeth.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Schau mal da: www.mein-recht.de Lies Dich durch und rechne selbst. Grundsatz: Sein Netto -5%, Kindesunterhalt davon weg. Vom Restr "gehören" 3/7 Dir als Ehegattenunterhalt. Mindestens ca. 900 EUR müssen ihm aber bleiben. Das war SEHR grob und nur ronr Orientierung! Viele Grüße Désirée