Mitglied inaktiv
Hi, stimmt es wirklich, dass sie einfach wegkann ?? Ich kann mir das nicht vorstelle :( Hier das Ausgabsposting.. Hi, mal wieder für meine Freundin gefragt. Situation, das Vater kommt jeden Samstag Nachmittag, Sie hat alleiges Sorgerecht, damit doch auch ABR ? Sie waren nicht verheiratet. Jetzt überlegt sie 400 km wegzuziehen. Darf sie das ? Ohne Zustimmung des Vaters ? Braucht sie die ?? Was könnte passsieren, wenn sie es einfach macht ? also ohne zu fragen ? Ich bin gespannt auf Antworten :) Liebe Grüße D.
Hallo, ja sie kann einfach wegziehen, wenn sie alleiniges Sorgerecht hat. Da aber ein regelmäßiger Kontakt zwischen Vater und Kind besteht, sollte sie es sich gut überlegen, ob ihre Gründe wegzuziehen wirklich wichtiger sind als das Recht des Kindes auf Kontakt zu seinem Vater. Man hat mit diesem alleinigen Sorgerecht eben auch die große Verantwortung, die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Liebe Grüße Karo
Ja, darf sie.. Und der Vater dürfte übrigends genauso wegziehen, selbst bei gemeinsamem Sorgerecht dürfte er das. Manches muss man eben mit Herz und gesundem Menschenverstand entscheiden, nicht alles ist gesetzlich vorgeschrieben. Fände ich auch nicht in Ordnung, wenn ich 18 Jahre am selben Ort bleiben müsste, nur weil ich ein Kind bekommen habe. Natürlich würde ich mir zehnmal überlegen, ob ich wegziehe und die Vater-Kind-Beziehung erschwere. Aber wenn ich z.B. zwingend wegziehen müsste, um meinen Job zu behalten, dann wäre das eben so und man muss gemeinsam eine akzeptable Besuchsregelung finden. LG Berit
ja es ist wirklich so einfach! wie der vater das findet ist wieder eine anderes sache...
hi, grundsätzlich kann sie das (das kind umziehen). allerdings kann sich der vater auch dagegen wehren, wenn er denn triftige gründe anführt. zwar ohne erfolgsgarantie, aber manchmal klappts halt doch, siehe z. b. olg münchen 6 uf 1607/02 und 26 wf 1472/02. greetz, nachtigall
Hallo, ich überlege ja auch, ob ich im Sommer mit meinem Freund 500 km weit wegziehe... die Tendenz neigt dazu, den schritt zu wagen... ich habe das mit meinem Anwalt abgesprochen und der Sagte, dass mein (noch) Mann mir bei guter Argumentation kaum einen Stein in den Weg legen kann... (was er ohnehin nicht tun wird... aber sicher ist sicher) Gruß, Juni!
Ja, so ähnlich hat man mir das auch gesagt. Es gibt nämlich auch für den versorgenden getrennten Elternteil das "Recht auf freie Entfaltung". LG Yola
Hallo, bei alleinigem Sorgerecht dürfte das Umziehen kein Problem sein. Bei Sorgerecht beider Eltern wäre ich da doch sehr vorsichtig!!! Weil ich 140km weit weggezogen bin, hat es mein damaliger Mann (100% berufstätig in leitender Position!!!) geschafft, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Die Kinder waren da 10, 8 und 2 Jahre alt. Ich mußte fast 6 Monate lang hart kämpfen, bis meine Kinder wieder bei mir wohnen durften! So eine Hölle wünsche ich echt keinem, die Kinder weggenommen zu bekommen! Also bitte erst "genehmigen" lassen VOR dem Umzug!!! Zur Not mit dem Umzug warten, bis vor Gericht alles gekärt ist! Gruß Jeansmaus
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