Für alle Betroffenen und Interessierten: Noch mal zusammen gemeldet sein, wirkt sich nicht zwangsläufig auf den Bezug von UHV aus, WENN man bestätigt, dass man nicht zusammen wohnt. - Andere Frage ist, warum man dann zusammen gemeldet sein sollte. Es wirkt sich aber auf weitere Leistungen ggf. aus, auf Scheidungsfristen evtl., Transferleistungen wie Alg II usw., und ist letztlich auch ungesetzlich, d.h. vom Gesetzgeber nicht so vorhergesehen. Montagmorgengruß!