Sandr@1974
Der befreundete Anwalt meinte wohl, dass mein Noch-Mann sich mit mir einigen soll, was er an Unterhalt für unsere gemeinsame Tochter zahlt. Und das auch erst wenn wir räumlich getrennt sind. Ich sagte ihm, dass wir zum JA gehen und das dort berechnen lassen. Er meint dann,nein, das wäre nicht genau und er würde mir eine Summe xy zahlen jeden Monat... Ist doch sehr merkwürdig oder? LG Sandra
Laß Dich bezüglich des Unterhaltes nicht auf "private Abreden" ein. Lass den vom JA berechnen und gut ist. Eine Summe xy ist schon ein bisschen ungenauer als die Berechnung von Jugendamt... Der Kindes- (und ggf. der Trennungs-) unterhalt muss ab Trennung, nicht ab Auszug gezahlt werden. Wie sonst soll man denn sonst getrennte Kassen verwirklichen? Mit solchen Aussagen wäre der gemeinsame Anwalt für mich gestorben!
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