Elternforum Alleinerziehend, na und?

Nicht Verheiratet

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Hallo, ich lebe seit 1o jahren mit meinem Freund zusammen, bekommen jetzt im November unser 3tes Kind. Mittlerweile ist es ja so, dass man sich das Sorgerecht teilen kann, wenn man dafür unterschreibt, hab ich aber nicht, also gelte ich als Alleinerziehend oder nicht ? ich weiß nicht ob die Erziehnug, was mit dem Sorgerecht zu tun hat bitte nicht lachen, aber ich beschäftige mich halt jetzt damit, weil es auch bei meinem bruder so ist, er hat einen unehelichen sohn und seine freundin hat das alleinige Sorgerecht und mein bruder erzieht das kind aber auch mit !! lg danny lg danny


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hm alleinerziehend... das ist überhaut so ein genialer Begriff. Also alleinerziehend ist für mich: ich wohne mit meinen Kindern allein und sorge allein für den Unterhalt... also ich meine für die tilgung der laufenden Kosten. Du lebst mit jemandem zusammen, also so "richtig" alleinerziehend bist nicht. Rein rechtlich dürftest Du auch Lohnsteuerklasse I haben oder müßtest das (ein Fakt, den ich hier einfach mal bei mir unterschlagen habe) In dem Moment, wo Du mit jemandem zusammenwohnst, sei es die Oma oder der Freund, hast Du jemanden, der ebenfalls für die Lebenshaltungskosten aufkommt und an der Erziehung teilnimmt - also nicht alleinerziehend. Das Sorgerecht ist eine ganz andere Sache. Du hast alleiniges Sorgerecht, wenn Du mit dem Kindsvater nicht verheiratet bist. Seid Ihr verheiratet, habt Ihr automatisch nach der geburt das gemeinsame Sorgerecht. Kurz: DU hast die alleinige Bestimmung über die Kinder. Trennt IHr Euch jetzt, kannst DU hinziehen wo Du willst und mußt Deinen Freund nicht um Erlaubnis fragen. Könntest Dein Kind auf eine moslemische Schule schicken... kannst alle Anträge allein ausfüllen blablabla. Sollte Dir das aber nicht passen, dann geht zum Jugendamt und lasst das gemeinsame SR oder Teile hieraus für Deinen Freund einräumen... LG sue


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ja, ich habe auch gefragt, weil bei meinem Bruder ist es so, dass seine Freundin oft droht ihm das Kind zu entziehen, also hat sie das recht, nicht wahr?! das ist ja eigentlich schade, weil er sich ja mit um den kleinen kümmert. lg danny


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dann würde ich anstelle Deines Bruders mal zum Jugendamt gehen mit der Freundin und mich beraten lassen und das gemeinsame SR oder Teile hieraus schriftlich übertragen lassen, aber jetzt mal ganz salopp gesagt, ja, sie könnte mit dem Kind machen, was sie will.


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dann muß er mal zum Jugendamt gehen und ggf. klagen, nicht wahr? bei mir war es vor jahren genau anders rum. mein freund hatte angst ich würde ihn verlassen (gab einige probs) und er hatte mir gedroht das kind (zu dem zeitpunkt eins) weg zu nehmen. das es entführung gewesen wäre wußte ich ja, aber er hat so ein einfluß manchmal, da bekam man angst =(. Wie hoch ist eigentlich die Chance, dass ein Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird? ich meine, wenn bei der Mutter alles palletti ist und ihr nichts nachweisen kann, doch eigentlich garnicht, gell? lg danny


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jetzt mal ehrlich, um wen gehts Dir? Um Deinen Bruder oder um DICH? Stimmt bei Euch in der Beziehung was nicht?! Ich meine, weil Du gerade schreibst, dass er manchmal so Einfluss hat und Du Angst. Wenn ich SOWAS lese, mit Kind einfach mitnehmen, dann kommt mir sofort erstmal der Gedanke, das ist gut so mitm alleinigen SR. LG Sue


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also um das zu beantworten... ich gehe mal davon aus, es geht jetzt um Dich... Hat er die Vaterschaften anerkannt? Dass ER das alleinige SR bekommt halte ich jetzt mal aus der Ferne für fast nahezu unmöglich, es sei denn, Du bist drogenabhängig oder trinkst oder hast fünftausend andere Kerle, feierst bei Dir Orgien, gehst nachts ausm Haus und läßt die Kinder alleine oder von mir aus alles zusammen... Er kann natürlich zum Jugendamt gehen im Falle einer Trennung und behaupten, die Kinder leben bei Dir im Elend, Deine Bude ist dreckig und Du hast fünf Flaschen Weinbrand im Schrank stehen. Dann könnte es sein, dass das JA mal bei Dir nachm Rechten sieht und wird feststellen, bei der Frau ist ja alles in Ordnung... Alles, was sie in dem Fall tun müßten oder könnten, wäre, die Besuchsrechte einzuräumen, die Dein Freund hat - aber mehr auch nicht!!!! Wenn Du generell unsicher bist, dann belasse es doch erstmal beim alleinigen Sorgerecht. Ich weiß, die Männer hier werden mir jetzt wieder an die Gurgel gehen. Was Deinen Bruder angeht - gleiche Geschichte nur in grün. LG Sue


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Also gegen den Willen der Mutter kann er kein Sorgerecht für das Kind bekommen, es sei denn, es gibt ganz spezielle Gründe (Kranheit/Erziehungsunfähigkeit etc pp). Also er kann sich die gemeinsame Sorge nicht einklagen. wenn, dann geht es nur um das Umgangsrecht, da haben er und das Kind einen Anspruch, der einklagbar ist.


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Als unverheiratete Mutter hast du ersteinmal das alleinige Sorgerecht. Dabei geht es um Entscheidungen, die auf die Entwicklung und Zukunft des Kidnes Einfluss haben. Die Dinge des Alltags regeln die Eltern gemeinsam, bzw getrennt, je nachdem ob sie zusammen oder getrennt leben. Auch der getrenntlebende elternetil erzieht das Kind, wenn es bei ihm ist. er kann aber keine entscheidungen treffen, wie zB Schulwechsel, Kontoeröffnung, Umzug des Kindes etc. Worum geht es denn eigentlich?


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Aus meiner beruflichen Erfahrung heraus kann ich nur sagen - kein gemeinsames Sorgerecht bei Nichtverheiirateten. Solange man zusammen ist und die Beziehung funktioniert, soricht mnan sich eh ab. Geht die beziehung in die Brüche, gibt das nur Ärger.


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na wenn wir mit dem Satz mal nicht eine Diskussion anstiften *g* Ich war mit dem Kindsvater auch nicht verheiratet, wir waren während der Schwangerschaft nichtmal mehr zusammen - ich hätte ihm aber trotzdem GERNE Teile aus dem gemeinsamen Sorgerecht eingeräumt... nur er wollte nicht. LG Sue