Elternforum Alleinerziehend, na und?

Negativtest...?

Negativtest...?

Keks10

Beitrag melden

kann man den sich beim jugendamt holen..?


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Keks10

Du meinst die Negativbescheinigung? Die gibts wohl beim JA.


Keks10

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pamo

meinte negativattest......


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Keks10

Du meinst eine Bescheinigung darueber, dass du nicht schwanger bist?


susafi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pamo

Unter Negativattest werden in Deutschland verschiedene behördliche Bescheinigungen verstanden. Schriftliche Bescheinigung des Jugendamtes nach § 59 a SGB VIII an die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratete Mutter, wonach diese mit dem Vater des Kindes keine gemeinsame Sorgeerklärung beurkundet hat. Bescheinigung einer Gemeinde nach § 24 BauGB, wonach sie das ihr zustehende gesetzliche Vorkaufsrecht bei Grundstücken nicht ausüben wird (so genannte Vorkaufsrechtsverzichterklärung). Entscheidung der Kartellbehörde nach § 32c GWB an betroffene Unternehmen, nach der sie von ihren Befugnissen nach den §§ 32 und 32a GWB vorläufig keinen Gebrauch machen wird. Entscheidung der zuständigen (Aufsichts-) Behörde, dass ein ihr mitgeteiltes Rechtsgeschäft keiner behördlichen Genehmigung bedarf. Eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit, die diese erteilt, wenn ein Insolvenzverwalter eine Massenentlassungsanzeige gem. § 17 KSchG angezeigt hat, obwohl dies gem. § 17 KSchG nicht erforderlich war. Das Negativattest wirkt dann wie eine zum gleichen Zeitpunkt erteilte Zustimmung zur vorzeitigen Entlassung. Ich denke sie meint die Negativbescheinigung


littlediamond

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Keks10

Hallo! Rufst du einfach beim zuständigen Jugendamt an und forderst die Negativbescheinigung an, geht recht fix. LG littlediamond