Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin nicht verheiratet und habe mit meinem Exfreund einen Sohn. Nun möchte ich aber meinen jetzigen Verlobten heiraten, wie ist es jetzt da mit der Namensgebung?- Müssen wir den Vater meines Sohnes fragen oder hat sich da inzwischen etwas geändert?!- Zumal er schon seit 8 Jhr. meinen Namen trägt, also seit seiner Geburt. Kann da jemand was zu schreiben? lg
Ihr benötigt die Zustimmung des vaters, egal ob er sorgeberechtigt ist, oder nicht. Der Name ist ein Teil der Abstammung des Kindes und darum sollte man damit auch entsprechend umgehen.
Ich habe damals meinen jetzigen Mann geheiratet und da der leibliche Vater meiner Tochter kein Sorgerecht hatte, hatte es auch ohne zu fragen geklappt. Und schon behält meine Tochter als einzige von uns vieren meinen alten Namen. Nee, also...wäre nicht in Frage gekommen.
Das Kind trägt deinen Namen also brauchst du keine Zustimmung des Vaters soweit ich weiß. Bei meiner Freundin wäre es auch so. Mit dem SR hat das doch gar nichts zu tun(?) LG Heike
wenn das kind deinen namen trägt und du das alleinige sorgerecht hast, bedarf es der zustimmung des kv NICHT, wenn du deinem kind deinen ehenamen erteilst. der vater meiner tochter unterlag auch diesem irrglauben um zustimmung gebeten werden zu müssen. ich habe meiner tochter sogar schon 2x meinen ehenamen gegeben.# jetzt ist aber ende und beim zweiten mal war sie 9, da wurde sie gefragt.
Warum nimmt nicht dein Freund euren Namen an? Wäre doch das einfachste.
Sorry! Da muss ich mich tatsächlich korrigieren, hatte das falsch in Erinnerung: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1618.html "Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes."
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