Mitglied inaktiv
Danke für die Antworten weiter unten. Ich hätte im Prinzip nichts dagegen, wenn der Kindesvater das Sorgerecht bekommt, falls ich früh sterbe. Für meine Tochter wäre es bestimmt die bessere Alternative hier bei ihm aufzuwachsen als bei meinen nicht mehr so jungen Eltern und bei schlechteren Bedingungen in Bulgarien. Vorausgesetzt er will sich überhaupt um sie kümmern. Aber ich hätte sehr wohl was dagegen, wenn er über MEIN Geld verfügt. Ich kann mir vorstellen, dass es kompliziert ist, dies zu verhindern, wenn er der sorgeberechtigte ist. LG Teri
Nein ist es nicht, sprich doch mal mit dem Jugendamt, wie die Vermögenssorge von der Personensporge abgetrennt werden kann. Das geht durchaus. Viele Grüße Désirée
Ich würde das auch wirklich klären. Als ich damals für meinen Neffen Geld sparen wollte, an das meine Schwester auf keinen Fall rankommt, erfuhr ich, dass der Sorgeberechtigte im Grunde auf alles Eigentum des Kindes Anspruch hat, z.B. auch auf den Inhalt eines Sparbuchs das auf den Namen des Kindes läuft und mit Kennwort gesperrt ist. (Ich habe mich damit beholfen, dass der Sparvertrag auf meinen Namen läuft und das Kind das Ersparte zum 18. Geburtstag bekommt)
Häh?! Das Geld des Kindes gehört dem Kind. Die Eltern können es verwenden, aber FÜR das kind und in dessen Sinne! Das muss man ggf. auch nachweisen.
In der Praxis ist es wohl so, dass ein nichtgeschäftsfähiges Kind im Zweifelsfall davon profitiert, wenn der Erziehungsberechtigte die Miete mit seinem Geld zahlt. Ausserdem: Wo kein Kläger, dort kein Richter. Daher würde ich das Vermögen gut schützen, wenn ich dem Erziehungsberechtigten nicht traue.
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